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Verpackungsabfälle: zur Entsorgung abgeben

Leistungsbeschreibung

Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig. Im Gelben Sack werden so genannte Leichtverpackungen gesammelt. Dies sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien.

Zuständige Stelle

Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig.

Voraussetzungen

Was gehört in den Gelben Sack? Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen oder und Naturmaterialien wie zum Beispiel:

  • Plastikbecher, Wurst- und Käseverpackungen, Eisverpackungen, Konservendosen, Getränkekartons, Plastiktüten, Kosmetikverpackungen aus Plastik, Styroporverpackungen.

Die Verpackungen sollten restentleert, aber nicht gespült entsorgt werden.

Was gehört nicht in den Gelben Sack?

  • Verpackungen aus Glas und Papier/Pappe/Kartonagen, die als solche getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden.
  • „stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie zum Beispiel kaputte Putzeimer, Bratpfannen, Kunststoffspielzeuge oder Metallschrauben
  • CD's, DVD's und ihre Hüllen (hierfür werden in der Regel spezielle Boxen angeboten, in denen sie gesammelt werden)

Bei den zulässigen Materialien kann es weitere regionale Unterschiede geben.

 

 

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