Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen

Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.

  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Gegebenenfalls Änderung der Jagdausübungsfläche

Jagdschein

Änderungen bzgl. der für die Jagdausübung zustehenden Flächen sind der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Die Eintragung wird in der Regel sofort vorgenommen.

nicht erforderlich

 

 

Zurück Nach oben Drucken Notfall