Jagdschein: Ersatz wegen Verlust beantragen
Leistungsbeschreibung
Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Verlust des Jagdschein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel maximal 2 Wochen. Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Rechtsbehelf
nicht erforderlich