Förderung: Zuwendungen zur Kinder- und Jugendhilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Was wird gefördert?
Die Förderung dient:
- einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung und Sicherung von Angeboten und Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe,
- der positiven Beeinflussung konkreter Rahmenbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern,
- der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen,
- einer innovativen und nachhaltigen Qualitätsentwicklung und -sicherung der Angebote und Strukturen.
Gefördert werden Vorhaben, die den jugendpolitischen Zielstellungen der §§ 11 bis 14 SGB VIII und der Stärkung einer familiennahen Jugendhilfe dienlich sind. Dies umfasst ebenso Vorhaben zur Entwicklung des Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeangebotes im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 bis 35 SGB VIII.
Wer wird gefördert?
Je nach Zuwendungsbereich Träger der freien Jugendhilfe als auch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Wege einer Anteil oder Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an Träger der freien Jugendhilfe oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung an Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt.
ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie ( Nordwestmecklenburg )
Insgesamt sind ca. 200 freie und öffentliche Träger, Initiativen und Einrichtungen im Landkreis Nordwestmecklenburg bekannt, die zu verschiedenen Schwerpunkten der Jugendarbeit und Jugendbildung vielfältige Angebote unterbreiten.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugendbildung auf der Grundlage der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg. Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehören:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. internationale Jugendarbeit,
5. Kinder- und Jugenderholung sowie Angebote der Feriengestaltung,
6. Jugendberatung,
7. aufsuchende und zielgruppenorientierte Jugendarbeit,
8. die Bereitstellung besonderer Angebote für Kinder.
Verfahrensablauf
ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie ( Nordwestmecklenburg )
Das Verfahren ist in der gültigen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg geregelt.
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen
ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie ( Nordwestmecklenburg )
Spezieller Hinweis vom Landkreis Nordwestmecklenburg
Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände, Jugendinitiative sowie kommunale Träger des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
ergänzende Beschreibungen; Rechtgrundlage: Link >Richtlinie ( Nordwestmecklenburg )
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für den Bereich Jugendarbeit des Landkreises Nordwestmecklenburg
- Verwendungsnachweis über die Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Jugendarbeit im Landkreis Nordwestmecklenburg
- Belegliste
- Teilnehmerliste
Rechtsgrundlage