Der Ort ist entscheidend!
Bitte geben Sie den Ort ein, der im Zusammenhang mit der oben genannten Verwaltungsleistung steht (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz).
Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Leistungsbeschreibung
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
Zuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Lageplan und Skizze
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild