Inklusion
In Mecklenburg-Vorpommern werden alle Kinder und Jugendlichen in der Schule entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen gefördert. Inklusion schließt alle Schülerinnen und Schüler ein – jene mit sonderpädagogischem Förderbedarf, aber auch besonders begabte Mädchen und Jungen. An immer mehr Schulen lernen Kinder und Jugendliche gemeinsam. Das Land setzt die Inklusion mit Augenmaß um. Die Praxis zeigt, dass Inklusion dabei nicht nur für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf eine Bereicherung und eine Veränderung zum Besseren ist. Gezielte individuelle Förderung macht auch diejenigen besser, die bereits gut in der Schule sind.

Mehr Zeit für die Umsetzung der Inklusion
Wie die gleichberechtigte Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf erreicht werden kann, ist in der „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern“ festgeschrieben. Mit der Novelle des Schulgesetzes im November 2019 hat der Landtag beschlossen, die Einführung eines inklusiven Schulsystems zu strecken. Ursprünglich sollte die Inklusionsstrategie bis zum Jahr 2023 umgesetzt werden. Mit dem Landtagsbeschluss erhalten die Schulen jedoch mehr Zeit bis zum Schuljahr 2027/2028. Damit können sie vor Ort die Inklusionsstrategie Schritt für Schritt umsetzen.

Sonderpädagogische Förderung
Fortbestand von Förderschulen in MV
Dokumente und Publikationen
- Entschleunigung im Schulgesetz
- Broschüre Inklusionsstrategie MV bis 2023
- Flyer Schulen mit spezifischer Kompetenz
- Handreichung für die Arbeit in der Kleinen Schulwerkstatt an Grundschulen
- Handreichung für die Arbeit in der Lerngruppe Sprache
- Handreichung für die Arbeit in der Schulwerkstatt an weiterführenden allgemein bildenden Schulen
- Handreichung für die Arbeit im gemeinsamen Unterricht und in einem multiprofessionellen Team
- Handreichung für die Arbeit an den Schulen mit spezifischer Kompetenz