Ukraine-Update #15 (5.5.)

Stand Donnerstagmittag sind 2.260 Geflüchtete aus der Ukraine beim Fachdienst Soziales des Landkreises registriert.

Es sollten jetzt schon Anträge für den Rechtskreiswechsel am 1. Juni gestellt werden.


Die Lage am Donnerstag  (5.5.)

Stand Donnerstagmittag sind 2.260 Geflüchtete aus der Ukraine beim Fachdienst Soziales des Landkreises registriert, ein Zuwachs um 100 Personen seit unserer Meldung am vergangenen Freitag. Im Leistungsbezug befinden sich 2.130 Personen.
Durch die Ausländerbehörde registriert sind aktuell 1.040 Personen, hinzu kommen weitere rund 520 Personen aus der zentralen Erfassung in Schwerin.

Durch den Landkreis untergebracht sind aktuell rund 1.550 Personen, ein Zuwachs von rund 120 seit Freitag. Die Zahl der in Notunterkünften untergebrachten Personen hat sich von 320 am Freitag auf nun ca. 270 reduziert – für den 9. Mai sind aber bereits weitere Busanreisen mit einer nicht bekannten Personenzahl von Seiten des Landes bzw. des Bundes angekündigt.
3 von 4 Notunterkünften sind aktuell belegt – die vierte muss jederzeit für mögliche größere Anreisen vorgehalten werden.

In den zentralen Unterkünften des Landkreises sind aktuell etwa 500 Personen untergebracht. In Wohnungen konnten bis jetzt 775 Personen einziehen, 135 mehr als zum Ende der letzten Woche. Auch in den kommenden Tagen und am Wochenende gehen die Ausstattungen angemieteter Wohnungen weiter.


An Schulen in Nordwestmecklenburg werden mittlerweile rund 310 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine beschult.

 

Ab 1. Juni Umstellungen im Leistungsbezug – jetzt schon Anträge stellen!

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass registrierte Geflüchtete aus der Ukraine ab 1. Juni Leistungen aus der Grundsicherung erhalten (SGB II, bzw. SGB XII).

Ein Großteil der Geflüchteten wird demzufolge ab dem 1. Juni 2022 Leistungen nach dem SGB II beziehen (bekannt auch als Hartz IV.). Dies betrifft alle geflüchtete, die erwerbsfähig sind – die, die mindestens 3 Stunden pro tag arbeiten können.  wechselt ab 1. Juni die Zuständigkeit für einen Großteil der Geflüchteten den Rechtskreis von den Sozialbehörden der Landkreise im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Bereich Sozialleistungen nach SGB II und damit in die Zuständigkeit des Jobcenters. 
Intern bereitet sich der Landkreis gemeinsam mit dem Jobcenter und weiteren Akteuren wie zum Beispiel Krankenkassen, Sparkassen und Banken auf diesen Übergang vor, um ihn möglichst reibungslos zu gestalten.
Bislang konnte das Jobcenter bereits rund 400 Fälle bearbeiten.

Es ist aber auch sehr wichtig, dass die Geflüchteten ihre Leistungen auch entsprechend rechtzeitig beantragen. Das stellen solcher Anträge ist bereits jetzt beim Jobcenter möglich. Das Jobcenter hat eine eigene Webseite mit allen notwendigen Informationen und Formularen eingerichtet:
https://www.jobcenter-nwm.de/ukraine/

Dort sind auch Hinweisblätter in Ukrainischer Sprache verfügbar. Wir bitten die ehrenamtlich in der Flüchtlingsbetreuung tätigen Menschen im Landkreis, diese Informationen weiter zu geben und Geflüchtete in Ihrer Obhut bei der Antragstellung zu unterstützen.

Aber auch für Geflüchtete die nicht erwerbsfähig sind, oder Geflüchtete die aufgrund deren Alter nicht mehr erwerbsfähig sind (Altersrentner), mit einem Aufenthaltsstatus nach §24 Aufenthaltsgesetz, die nicht unter die Erwerbsfähigkeit fallen, gibt es ab dem 1. Juni eine wichtige Änderung:
Sie werden ab dem 1. Juni Leistungen nach dem SGB XII beziehen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.  und bei ER wechseln in den Leistungsbesuch des SGB XII.
Diese Personen sollten sich so schnell wie möglich beim Sozialamt des Landkreises (Standort Rostocker Straße 76 in Wismar) melden, da auch hier Anträge ausgefüllt und Konten eröffnet werden müssen. Der Fachdienst unterstützt die Geflüchteten dabei mit verkürzten, zweisprachigen Anträgen und bei Bedarf Dolmetschern vor Ort.

 

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