Kulturförderung
Leistungsbeschreibung
Kulturförderung Aufgaben:
- Zusammenarbeit und Beratung von kulturellen Gruppen, Gemeinden, Verbänden und Vereinen, Interessengemeinschaften und Einzelschaffenden mit überregionaler Wirkung
- Beratung und Bearbeitung von Förderanträgen
- Vorbereitung und Durchführung von Kulturveranstaltungen des Landkreises Nordwestmecklenburg
- Auskunft über künstlerische und kulturelle Initiativen in Nordwestmecklenburg
- Pflege der internationalen Kulturbeziehungen
Förderfähig sind solche Projekte, die von besonderer kultureller, kreisweiter oder besonderer kulturpolitischer Bedeutung sind und im Landkreisinteresse liegen. Die Projekte müssen einen räumlichen oder inhaltlichen Bezug zum Landkreis Nordwestmecklenburg aufweisen. Priorität haben Projekte von hoher Qualität, von Nachhaltigkeit und großer Ausstrahlungskraft auf die Öffentlichkeit.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie "Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Nordwestmecklenburg", zu finden unter dem Modul "Rechtsgrundlage".
Verfahrensablauf
- Antragsstellung bis zum 31.01. oder bis zum 31.07. des Bewilligungsjahres
- Eingangsbestätigung und eventuelle Forderung von fehlenden Unterlagen
- Bewilligungsverfahren
- Der Zuwendungsbescheid wird nach Genehmigung des Haushaltes des Landkreises Nordwestmecklenburg erstellt
- Mittelausschüttung erfolgt nach Erhalt der Empfangsbestätigung des Antragstellers
- Verwendungsnachweis einreichen: Erstellung nach Abschluss der Projektlaufzeit, bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres einreichen
- Prüfung des Verwendungsnachweises
- Bestätigung, Anhörung oder Rückforderung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllte Antragsunterlagen
- Projektbeschreibung (Projektkonzeption)
- aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben
- Finanzierungsplan, Darstellung und ggf. Nachweise der beabsichtigten Finanzierung (Eigenmittel, Spenden, beantragte Zuschüsse)
- gegebenfalls Nachweis der Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- gegebenfalls Vereinsregisterauszug
- gegebenfalls Satzung, Ordnung beziehungsweise Statut des Antragstellers
- gegebenfalls künstlerische Vita
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Antragsstellung bis zum 31.01. oder bis zum 31.07. des Bewilligungsjahres
- Verwendungsnachweis einreichen: Erstellung nach Abschluss der Projektlaufzeit, bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres einreichen