Sondermüll

Problemabfälle (Schadstoffe) sind Abfälle, die eine umweltschonende Abfallentsorgung erschweren oder gefährden. Zu den Problemabfällen zählen z.B.:

  • Farben, Lacke, Lösungsmittel, Klebstoffe und Desinfektionsmittel
  • Holzschutz-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Säuren, Laugen, Haushaltsreiniger, Kosmetika
  • Gifte
  • Öle, ölverunreinigte Abfälle (Putzlappen etc.)
  • Autopflegemittel
  • Spraydosen mit gefährlichen Inhaltsstoffen
  • Batterien

Problemabfälle dürfen nicht über Abfallbehälter entsorgt werden. Sie sind getrennt zu sammeln und beim Schadstoffmobil abzugeben. Beachten Sie bitte, dass nur haushaltsübliche Mengen (ca. 30 l pro Anlieferer) angenommen werden können.

  • Leere Farbeimer und -dosen können über die Verpackungstonne (Gelbe Tonne) entsorgt werden.
  • Eingetrocknete Farbreste sind Restabfall. Entsprechende Reste sollten Sie über dem Restabfallbehälter ausklopfen und die leeren Gefäße in die Verpackungstonne geben.

Der Inhalt von mobilen Toiletten fällt unter den Geltungsbereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und ist somit Abfall. Das Einbringen in einen Niederschlagswasserkanal (Gulli) oder Graben ist immer verboten, da dieses Wasser nicht weiter gereinigt wird.   

Wenn den Fäkalien keine Chemikalien zugesetzt wurden kann der Inhalt in eine Schmutzabwasseranlage eingebracht werden, also z.B. in eine Toilette.
Wenn jedoch ein Chemikalienzusatz erfolgte, ist das Einbringen in eine Abwasseranlage verboten.
Das Einbringen in einen Niederschlagswasserkanal (Gulli) oder Graben ist immer verboten, da dieses Wasser nicht weiter gereinigt wird.

Die verwendeten Chemikalien sind teilweise stark giftig und umweltschädlich. Auch große Kläranlagen können bei derartigen Einleitungen in ihrer biologischen Reinigungsleistung und Funktionsfähigkeit empfindlich gestört werden.

Chemietoilettenbenutzer sollten beim Einsatz von Sanitärzusätzen auf kläranlagenverträgliche, biologisch abbaubare, nicht biozid wirkende Stoffe achten. Hilfreich bei der Suche ist das "Blaue-Engel-Zeichen RAL-UZ 84a".  Auch beim Einsatz von anorganischem Oxidationsmitteln (Sauerstoffabspalter, Peroxidverbindungen) sind keine Störungen zu erwarten.

Wir erteilen Auskunft über Annahmestellen für Chemietoiletteninhalte.

Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Arzneimittel können – sofern nicht spezielle Entsorgungshinweise angegeben sind – über die Restabfalltonne entsorgt werden. Der Restabfall aus Nordwestmecklenburg wird behandelt und später deponiert. Damit ist sichergestellt, dass Arzneimittelreste keine Gefahr mehr darstellen. Keineswegs sollten Arzneimittelreste über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden. Belastungen des Grundwassers könnten die Folge sein. Außerdem müssen Medikamente sehr aufwändig aus dem Abwasser getrennt bzw. schadlos gemacht werden.

Manche Apotheken bieten die Rücknahme von Arzneimittelresten an.

Arneimittelreste können auch über das Schadstoffmobil entsorgt werden. Das Schadstoffmobil fährt zweimal pro Jahr durch den Landkreis und nimmt an den im Tourenplan veröffentlichten Sammelstellen Schadstoffe kostenlos an.

Abfallberatung

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