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Verfahrenslotsen

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es im Landkreis Nordwestmecklenburg ein neues Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger: die Verfahrenslotsen. 

Verfahrenslotsen

Leistungsbeschreibung

Die Leistungen der Verfahrenslotsen richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit (drohender) Behinderung und deren Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte. Sie sind freiwillig, unabhängig und kostenfrei.

Die Aufgaben der Verfahrenslotsen sind die Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe nach den Sozialgesetzbüchern VIII und IX. Sie helfen bei der Orientierung, wer wo und wer wofür einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen kann, um möglicherweise die Teilhabe an der Gesellschaft verbessern zu können. Ebenso klären sie mit den Leistungsberechtigten, warum ein Antrag abgelehnt worden ist.

Die Verfahrenslotsen sind keine Anwälte, keine Betreuer, aber sie begleiten den jungen Menschen bei der Durchsetzung eines möglichen Anspruchs auf Eingliederungshilfe.

Die Begleitung durch einen Verfahrenslotsen kann sich über den Zeitraum von vor der Antragstellung bis zum Ende der Bewilligung der Eingliederungshilfen erstrecken.  

Verfahrensablauf

Beratungsgespräche nach terminlicher Vereinbarung.

Voraussetzungen

Ein junger Mensch mit (drohender) seelischer, körperlicher, geistiger oder Mehrfach-Behinderung hat gemäß § 10 b SGB VIII Anspruch auf Unterstützung und Begleitung bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

 

 

Medien

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Flyer - Inklusive und vielfältige Jugendhilfe in Nordwestmecklenburg 1.07 MB
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