Das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig für die Erstaufnahme der Asylsuchenden.
Nach ihrer Ankunft werden Asylsuchende und sonstige Geflüchtete in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes untergebracht. Dort erfolgt die Registrierung.
Danach werden Geflüchtete einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zugewiesen. Die dortigen Sozialämter sorgen für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft beziehungsweise einer anderen dezentralen Unterkunft sowie für die Betreuung und Gewährung aller anderen Leistungen.
Eine schnell steigende Anzahl Schutzsuchender und eine damit einhergehende volle Belegung der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes erfordert die Schaffung von Notaufnahmeeinrichtungen für das Land in Landkreisen und kreisfreien Städten.