Altlastenauskunft
Auskunft aus dem Altlastenkataster erhalten Sie bei der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg oder beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG).
Das LUNG bietet eine automatische und kostenfreie Selbstauskunft an, die Ihnen sofort Informationen liefert. Wenn sich auf oder in der Nähe des angefragten Grundstücks eine Verdachtsfläche befindet, werden Sie an die Bodenschutzbehörde verwiesen, die Ihnen dann nähere Auskunft erteilt.
Auskunft von der unteren Bodenschutzbehörde erhalten Sie auf Antrag. Stellen Sie Ihren Antrag direkt und formlos per E-Mail bei einem Sachbearbeiter oder mit dem unten stehenden Formular. Bitte geben Sie möglichst Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundstücks an sowie den besonderen Grund Ihres Interesses. Die Erteilung von Negativauskünften (keine Erkenntnisse) erfolgt in der Regel per E-Mail und gebührenfrei.
Auskünfte bieten keine Gewähr für die Freiheit des Grundstücks von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten, denn es könnte sich ja etwas im Boden des Grundstücks befinden, das der Behörde nicht bekannt ist. Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster kann deshalb nur Teil einer eigenen Beurteilung von Altlastenrisiken sein. Sie kann die eigene Risikobeurteilung jedoch nicht ersetzen. In den eher seltenen Fällen, das Erkenntnisse vorliegen, erfolgt eine individuelle Auswertung und Zusammenstellung der Daten. Wegen des damit verbundenen Aufwandes kann eine Gebührenpflicht entstehen. Grundlage für Auskünfte sind die Daten des Altlastenkatasters und das Umweltinformationsgesetz (UIG).
Das Altlastenkataster des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird vom LUNG geführt. Die Daten des Katasters basieren auf den Zuarbeiten der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Land und die Landkreise verfügen damit über die gleiche Datenbasis.
Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Leistungsbeschreibung
Auskünfte zu Informationen über die im dBAK M-V enthaltenen Daten zu Bodenbelastungen erhalten Sie über die Online-Abfrage des digitalen Bodenschutz- und Altlastenkatasters M-V (dBAK M-V) und/oder schriftlich bei den unteren Bodenschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Neben Standorten mit Boden- und Grundwasserbelastungen (altlastenverdächtigen Flächen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen) werden im dBAK M-V Informationen zu Erosionsereignissen, devastierten und Brachflächen erfasst.
Das dBAK M-V wird als Teil des Bodeninformationssystems von der oberen Bodenschutzbehörde (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V) geführt.
Leistungsbeschreibung ( Nordwestmecklenburg )
Weiterführende Informationen:
Verfahrensablauf
Sie haben zwei Möglichkeiten, Auskünfte aus dem digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster M-V (dBAK M-V) zu erhalten:
a) Online
Die automatisierte flurstücksbezogene Erstauskunft erfolgt über einen Onlineservice.
Wenn dabei kein eindeutiges Ergebnis ermittelt werden kann, müssen Sie dort in ein Formular die für die Bearbeitung ihrer Anfrage notwendigen Kontaktinformationen eingeben und Ihr berechtigtes Interesse (Eigentümer des Grundstücks/Vollmacht, Baumaßnahmen, Planungen usw.) nachweisen.
b) Schriftliche Auskunft
Sie stellen einen formlosen Antrag mit konkreter Benennung des Grunds der Anfrage sowie Angaben zum Grundstückseigentümer. Sollten Sie nicht der Eigentümer sein, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen. Nachdem Sie Ihr berechtigtes Interesse online oder schriftlich nachgewiesen haben, wird durch den Behördenmitarbeiter ermittelt, ob für das angefragte Grundstück Eintragungen im dBAK M-V bestehen und ein entsprechendes Antwortschreiben an Sie erstellt.
Zuständige Stelle
Untere Bodenschutzbehörden des Landes M-V
Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte
Obere Bodenschutzbehörde des Landes M-V
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) – Dezernat 370
Voraussetzungen
Grundsätzlich sind für die Online-Erstauskunft zunächst keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
Wenn jedoch bei Ihrer Online-Anfrage kein eindeutiges Ergebnis (Altlastenauskunft) ermittelt werden kann, müssen Sie online im Anschluss in ein Formular die für die Bearbeitung ihrer Anfrage notwendigen Kontaktinformationen eingeben und Ihr berechtigtes Interesse (Eigentümer des Grundstücks/Vollmacht, Baumaßnahmen, Planungen usw.) nachweisen.
Wenn Sie eine schriftliche Auskunft beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sind, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen. Sollten Sie nicht der Eigentümer sein, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Für die Online-Erstauskunft sind grundsätzlich zunächst keine Unterlagen erforderlich.
- Bei schriftlichen Anträgen auf Auskunft sind Nachweise zu erbringen (Grund der Anfrage, Eigentumsnachweis beziehungsweise Eigentümervollmacht).
a) Onlineauskunft:
- zunächst keine Unterlagen erforderlich
- Wenn hierbei kein eindeutiges Ergebnis (Altlastenauskunft) ermittelt werden kann, müssen Sie online in ein Formular die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage notwendigen Kontaktinformationen eingeben und Ihr berechtigtes Interesse (Eigentümer des Grundstücks/Vollmacht, Baumaßnahmen, Planungen usw.) nachweisen.
b) Schriftliche Auskunft:
- formloser Antrag
- konkrete Benennung des Grunds der Anfrage
- Angaben zum Grundstückseigentümer
- genaue Bezeichnung mit Adresse
- Fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
sofort oder bis zu 4 Wochen
Bodenschutz
Das Bodenschutzrecht ist ein noch recht junges, in der Entwicklung befindliches Rechtsgebiet. Das Bundes-Bodenschutzgesetz datiert von 1998.
Die tägliche Arbeit der Bodenschutzbehörde ist durch Vorbeugung bestimmt. So wirkt die Behörde bei der Bauleitplanung und fast jedem Bauvorhaben mit und stellt so sicher, dass auch der Boden gesunde Lebensverhältnisse auf den Grundstücken ermöglicht.