Gewässerverunreinigungen durch Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe und Abwassereinleitungen können dazu führen, dass plötzlich und in großem Umfang Fische verschiedener Art und Größe in einem Gewässer sterben.
Hier ist die Ursache für das Fischsterben zu ermitteln, weitere Schäden sind zu verhindern und der Verursacher ggf. mit einer Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeige zur Verantwortung zu ziehen.
Schnelles Handeln ist erforderlich! Bitte informieren Sie in solchen Fällen umgehend die untere Wasserbehörde. Geben Sie dazu den Ort sowie Art und Umfang der Gewässerbeeinträchtigung und des Fischsterbens so genau wie möglich an.
Fischsterben kann aber auch durch Fischkrankheiten oder Naturereignisse eintreten, wie z.B. durch strengen, langanhaltenden Frost oder langanhaltende sommerliche Hitze.
Eine Beseitigung der Fischkadaver ist dann vorzunehmen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört ist.
Für die Beseitigung ist in der Regel der Besitzer des betroffenen Gewässers verantwortlich. Die behördliche Überwachung und ggf. die Anordnung der Beseitigung verendeter Fische liegt in der Zuständigkeit der unteren Veterinäraufsichtsbehörde.