Mit dem gemeinsamen Antrag in Bauen Online 2.0 können nun sowohl der Bauherr, als auch der Entwurfsverfasser vor der Antragstellung die notwendigen Daten und Unterlagen zusammen bringen. Es ist theoretisch für beide möglich, einen Antrag zu beginnen, nur die entsprechende Rolle (was bin ich?) muss zu Beginn gewählt werden. Dann kann man den jeweiligen Beteiligten dazu einladen, innerhalb des Antrages zu ergänzen. Vor der Übermittlung der Daten an die untere Bauaufsichtsbehörde , müssen alle Beteiligten Ihr Einverständnis gegeben haben (Freizeichnen), sonst ist eine Antragstellung nicht möglich.
Häufige Fragen
Es gibt, wie häufig, mehrere Möglichkeiten:
- Wenn Sie eingeladen wurden, dann können Sie den Link aus der E-Mail nutzen.
- Während der gemeinsamen Antragsbearbeitung finden sich Antragsentwürfe im Online-Dienst "Bauen Online 2.0" unter "Antrag weiter bearbeiten und gemeinsam ausfüllen".
- Nach der Antragstellung findet die einreichende Person den Vorgang des gestellten Bauantrages im Online-Dienst "Bauen Online 2.0" unter "Eingereichte Anträge und Anfragen"
- Als Einreichende/r bekommen Sie Nachrichten, teilweise auch mit beigefügten Dokumenten, z.B. zum Antragseingang die Eingangsbestätigung oder gegebenenfalls eine Nachforderung, um weitere Unterlagen einzureichen und schließlich zum Bescheid. In der E-Mail finden Sie den Link zu der Nachricht im Postfach, aus den Nachrichten können Sie in das Dashboard (Übersicht) Ihres gestellten Bauantrages springen.
- Das Postfach erreichen Sie auch nach dem Login unter "MEIN-NWM". ACHTUNG: in der aktuellen Version erhält nur die einreichende Person Nachrichten.