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Anteilige Übernahme der Kosten für Ferienlager

Leistungsbeschreibung

Kinder- und Jugenderholung

Der Landkreis Nordwestmecklenburg fördert die Teilnahmebeiträge von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien an Freizeit-, Ferien- und Erholungsmaßnamen gemäß § 90 Achtes Buch - Sozialgesetzbuch SGB VIII. Durch diese Maßnahmen sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit bekommen, zusammen mit Gleichaltrigen ihre Ferien zu verbringen und außerhalb des Alltags neue Erlebnisse zu machen.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg gewährt den Eltern/ Personensorgeberechtigten im Rahmen der Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII finanzielle Unterstützung auf der Grundlage des Verfahrens zur Übernahme von Teilnehmerbeiträgen im Rahmen von mehrtägigen Ferienfahrten/ Freizeitfahrten nach § 90 SGB VIII Pauschalierte Kostenbeteiligung.

 

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist im Verfahren zur Übernahme von Teilnehmerbeiträgen im Rahmen von mehrtägigen Ferienfahrten/Freizeitfahrten nach § 90 SGB VIII Pauschalierte Kostenbeteiligung geregelt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eltern/Personenberechtigte in Verbindung mit der Bestätigung des Trägers der Maßnahme.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  •  Ferienlager Kostenübernahme Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

 

 

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