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Abklärung lebensmittelbedingter Krankheitsgeschehen

Leistungsbeschreibung

Beim Auftreten von Erkrankungen, deren Ursache auf den Verzehr von Lebensmitteln zurückgeführt werden kann oder wo diese Vermutung besteht, ist das Gesundheitsamt oder das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt  zu informieren. Um eine weitere Verbreitung des Krankheitsgeschehens zu verhindern und eine effektive Aufklärung des Krankheitsgeschehens herbeizuführen, sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Erkrankte, die im Lebensmittelgewerbe beschäftigt sind, haben dies unverzüglich ihrem Arbeitgeber mitzuteilen und sich in ärztliche Behandlung zu begeben;
  • die grundsätzlichen Regeln der persönlichen Hygiene sind einzuhalten;
  • die als Ursache vermuteten Lebensmittel sind sicher verpackt bei Kühlschranktemperatur aufzubewahren, um als Untersuchungsmaterial dienen zu können;
  • die ggf. noch vorhandenen Kaufbelege dieser Lebensmittel sollten aufbewahrt werden, da sie noch als Beweismaterial dienen können.

Unabhängig von der Schwere der Erkrankung sollten sich die Betroffenen beim Auftreten einer lebensmittelbedingten Erkrankung immer in ärztliche Behandlung begeben.

 

 

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