Einwohnerfragestunde durchführen
Leistungsbeschreibung
In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Kreistages findet grundsätzlich eine Fragestunde statt, in der Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit eingeräumt wird, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
Verfahrensablauf
Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen werden vor der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages eingereicht oder während der Fragestunde zu Beginn der Sitzung gestellt. Fragen werden, sofern möglich, beantwortet.
Zuständige Stelle
Gemeinde oder Landkreis, dessen Einwohner der Fragesteller ist oder in der oder dem der Fragesteller ein Grundstück besitzt oder nutzt oder ein Gewerbe betreibt.
Voraussetzungen
- Einwohner in der Gemeinde
- Vollendung des 14. Lebensjahrs
- natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Fristen zu beachten sind, wenn in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden, ergibt sich gegebenenfalls aus der Hauptsatzung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung der Fragen, die nicht unmittelbar in der Fragestunde beantwortet werden können, sowie die Bewertung von Vorschlägen oder Anregungen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Rechtsgrundlage
Hauptsatzungen der Gemeinde oder des Kreistages