Umverteilungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie haben einen Asylantrag gestellt, wurden dem Landkreis Nordwestmecklenburg zugewiesen und sind aktuell Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung). Sie möchten in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde umziehen. Dieses Begehren kann auf Antrag, bei Vorliegen der Voraussetzungen, nur im Rahmen einer Umverteilung genehmigt werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Umverteilung ist bei der aktuell zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen wird der Antrag an die zuständige Behörde des Zuzugsortes weitergeleitet. Abhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus und vom Zuzugsort (bundeslandintern oder bundeslandübergreifend) erfolgt die Weiterleitung ggf. über die zuständigen Landesbehörden.

Die Entscheidung über den Antrag wird von der Zuzugsbehörde oder, nach Eingang der Entscheidung der Zuzugsbehörde, von der aktuell zuständigen Ausländerbehörde versandt.

Voraussetzungen

Einer Umverteilung kann nur zugestimmt werden, wenn der Umverteilungsgrund tatsächlich vorliegt und die zuständige Behörde (Ausländerbehörde oder Landesbehörde) des gewünschten Zuzugsortes dem Umverteilungsantrag zugestimmt hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser schriftlicher Antrag unter Angabe von

-       beabsichtigter Wohnort (Anschrift) mit Belegen

  •  Mietvertrag, Mietzusage u. ä.
  •  bei Untermieten: Einverständnis des Hauptvermieters zum Zuzug

-       Umverteilungsgrund (z. B. familiäre Gründe, gesundheitliche Gründe, Beschäftigung) mit Nachweisen

  • Kopie der Aufenthaltsdokumente der Familienmitglieder
  • Nachweis Verwandtschaftsgrad
  •  ärztliche Atteste bzgl. Notwendigkeit eines Umzugs
  •  Arbeitsvertrag
  •  aktuelle Gehaltsabrechnungen

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für Duldungsinhaber beträgt 50,00 Euro.

 

 

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