Belehrungstermine nach §43 IfSG
Ab sofort können Beschäftigte mit Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg, die Umgang mit Lebensmitteln haben, unabhängig von den Sprechzeiten der Verwaltung einen Termin zur Teilnahme an der Belehrung nach § 43 IfSG (frühere Bezeichnung: Gesundheitszeugnis) online buchen.
Die Belehrung erfolgt in Wismar, Rostocker Straße 76 durch das Gesundheitsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Wenn Sie einen Termin benötigen, wählen Sie den gewünschten Tag aus und tragen Sie Ihre persönlichen Angaben ein. Nach erfolgter Buchung können Sie sich die Terminreservierung mit allen wichtigen Informationen nochmal ausdrucken.
Sollten noch Fragen offen sein, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie finden auf unserer Webseite auch weitere Informationen dieser Leistung.
Belehrung Infektionsschutzgesetz (IfSG) - ehemals Gesundheitszeugnis
Anmeldung einer Privatperson
23970 Wismar
Rostocker Straße 76
Folgende Hinweise sind zu beachten:
•Die zu belehrende Person und/oder das Unternehmen, bei welchem eine Tätigkeit ausgeführt werden soll, sollen ihren Sitz im Landkreis Nordwestmecklenburg haben.
•Für die Teilnahme ist eine Online-Anmeldung erforderlich.
• Bei Kostenübernahme durch Dritte (Arbeitgeber) muss eine Bestätigung zur
Kostenübernahme vorab eingereicht werden.
Bei der Registrierung werden persönliche Daten abgefragt, um die Unterlagen für die Belehrung (Bescheinigung/Nachweisheft) vorzubereiten. Die Anmeldung ist verbindlich. Sollte der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden können, ist dieser spätestens 24 Stunden vorher abzusagen oder per Online-Buchung zu stornieren, damit eine anderweitige Vergabe erfolgen kann.
Bitte erscheinen Sie 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung.