Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
Leistungsbeschreibung
Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Untere Wasserbehörde.
Voraussetzungen
Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.
Voraussetzungen ( Nordwestmecklenburg )
Sachverständige sind nach den §§ 52 - 56 AwSV berechtigt, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Heizölverbraucheranlagen (Ölheizungen), Tankstellen, Fass- und Gebindelager usw. zu prüfen. Der Auftrag ist vom Betreiber auszulösen.
Die folgende Liste ist nicht abschließend, diese Sachverständigen sind im Landkreis überwiegend tätig.
- DEKRA Automobil GmbH, Servicebüro
Otto-Hahn-Straße 5
19061 Schwerin
Tel. 0385 6448 0-400 - DEKRA Automobil GmbH, Servicebüro
Hutmacherring 2a
23556 Lübeck
Tel. 0451 8729 10 - GSW Knöppler GmbH, Servicebüro
Brandstücken 29
22549 Hamburg
Tel. 0800 3259 000-kostenfrei - Lloyd`s Register, Servicebüro
Carl-Hopp-Straße 17
18069 Rostock
Tel. 0381 8651 10 - Perakus – Technische Sachverständigen Organisation e.V.
Servicebüro
Wiekstraße 6b
23570 Lübeck
Tel. 0151 1663 1215 - Perakus – Technische Sachverständigen Organisation e.V.
Servicebüro
Strandstrasse 4
18230 Rerik
Tel. 0162 1319 541 - TOS e.V.
Servicebüro
Merkurstraße 34
23562 Lübeck
Tel: 0171 - 60 560 92 - TOS e.V.
Servicebüro
Hahnenkamp 5
18069 Rostock-Sievershagen
Tel. 0381 7680 292 - TÜg GmbH, Servicebüro
Im Walkmühlenweg 1-3
23560 Lübeck
Tel. 0451 3969 113 - TÜV Nord e.V., Servicebüro
Trelleborger Straße 15
18107 Rostock
Tel. 0381 7703 -410
Eine Liste mit weiteren Sachverständigen liegt in der unteren Wasserbehörde aus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.