Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung

Leistungsbeschreibung

Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Untere Wasserbehörde.

Voraussetzungen

Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.

Voraussetzungen ( Nordwestmecklenburg )

Sachverständige sind nach den §§ 52 - 56 AwSV berechtigt, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Heizölverbraucheranlagen (Ölheizungen), Tankstellen, Fass- und Gebindelager usw. zu prüfen. Der Auftrag ist vom Betreiber auszulösen.
Die folgende Liste ist nicht abschließend, diese Sachverständigen sind im Landkreis überwiegend tätig.

  • DEKRA Automobil GmbH, Servicebüro
    Otto-Hahn-Straße 5
    19061 Schwerin
    Tel. 0385 6448 0-400
  • DEKRA Automobil GmbH, Servicebüro
    Hutmacherring 2a
    23556 Lübeck
    Tel. 0451 8729 10
  • GSW Knöppler GmbH, Servicebüro
    Brandstücken 29
    22549 Hamburg
    Tel. 0800 3259 000-kostenfrei
  • Lloyd`s Register, Servicebüro
    Carl-Hopp-Straße 17
    18069 Rostock
    Tel. 0381 8651 10
  • Perakus – Technische Sachverständigen Organisation e.V.
    Servicebüro
    Wiekstraße 6b
    23570 Lübeck
    Tel. 0151 1663 1215
  • Perakus – Technische Sachverständigen Organisation e.V.
    Servicebüro
    Strandstrasse 4
    18230 Rerik
    Tel. 0162 1319 541
  • TOS e.V.
    Servicebüro
    Merkurstraße 34
    23562 Lübeck
    Tel: 0171 -  60 560 92
  • TOS e.V.
    Servicebüro
    Hahnenkamp 5
    18069 Rostock-Sievershagen
    Tel. 0381 7680 292
  • TÜg GmbH, Servicebüro
    Im Walkmühlenweg 1-3
    23560 Lübeck
    Tel. 0451 3969 113
  • TÜV Nord e.V., Servicebüro
    Trelleborger Straße 15
    18107 Rostock
    Tel. 0381 7703 -410

Eine Liste mit weiteren Sachverständigen liegt in der unteren Wasserbehörde aus.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.

 

 

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