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Jugendgerichtshilfe
Leistungsbeschreibung
- Beratung und Begleitung von Jugendlichen (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20) Jahre, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
- Vorbereitung der Jugendlichen und Heranwachsenden sowie deren Eltern auf eine Gerichtsverhandlung.
- Beratung und Begleitung vor und während der Inhaftierung sowie nach Entlassung aus der Jugendstrafanstalt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beratung und Begleitung erfolgt im Jugendamt kostenlos.