Parken: Ausnahmegenehmigung als Betrieb beantragen
Leistungsbeschreibung
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.
Zuständige Stelle
Oberbürgermeister, Bürgermeister, Amtsvorsteher und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Zulassungsbescheinigung Teil I
Zulassungsbescheinigung Teil II
Identifikationsdokument
Vollmacht
Nachweis der Gemeinnützigkeit
Nachweis der beruflichen Tätigkeit
Nachweis über ärztliche Tätigkeit
Nachweis der Gemeinnützigkeit
Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
Eintrag in Handwerksrolle (Bestätigung)
Eintrag in Handwerksrolle (Bestätigung)
Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Zulassungsbescheinigung Teil II
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.