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Abfallgebühr bezahlen

Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.

LB, Gebühren, Rechtsgrundlage ( Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Neuburg, Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Gadebusch, Klützer Winkel, Neukloster-Warin, Rehna, Schönberger Land, Grevesmühlen, Stadt, Insel Poel, Ostseebad )

Die Abfallgebühr wird mittels Gebührenbescheid durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgesetzt.

Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Information bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern darüber, ob der Bürger verpflichtet ist, eigene Abfallbehälter vorzuhalten.

LB, Gebühren, Rechtsgrundlage ( Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Neuburg, Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Gadebusch, Klützer Winkel, Neukloster-Warin, Rehna, Schönberger Land, Grevesmühlen, Stadt, Insel Poel, Ostseebad )

Fristsetzung zur Zahlung ist unterschiedlich in Abhängigkeit der Abfallgebührensatzung.

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet und/oder dem Amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

LB, Gebühren, Rechtsgrundlage ( Grevesmühlen-Land, Lützow-Lübstorf, Neuburg, Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen, Gadebusch, Klützer Winkel, Neukloster-Warin, Rehna, Schönberger Land, Grevesmühlen, Stadt, Insel Poel, Ostseebad )

 

 

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