Erster Nachweis der Tollwutinfektion bei einer Fledermaus
Die Infektion wurde am 9. Oktober festgestellt
Bitte beachten Sie die Empfehlungen zum Umgang mit Fledermäusen.
Bei einer Breitflügelfledermaus wurde am 9. Oktober 2024 eine Tollwutinfektion im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock nachgewiesen.
Das Tier wurde am 9. September 2024 in Herrnburg flugunfähig und geschwächt aufgefunden und zwischenzeitlich in einer privaten Nothilfeeinrichtung untergebracht. Dort zeigte es im Laufe der Zeit ein abnormales Verhalten, Orientierungsschwierigkeiten sowie Schluckbeschwerden. Das Tier verendete drei Wochen nach dem es aufgefunden wurde, am 29.09.2024.
Die Fledermaustollwut wird durch Viren verursacht, die sich vom klassischen Tollwutvirus z.B. der Füchse,Waschbären, Marderhunde und der Haustiere unterscheiden. Bei Fledermäusen werden Tollwutviren in Europa regelmäßig nachgewiesen, in Deutschland besonders in den nördlichen Bundesländern. In unserem Landkreis ist es der erste Nachweis seit über 30 Jahren. Seit 1995 wurden in Mecklenburg Vorpommern lediglich 6 Fälle der Fledermaustollwut diagnostiziert.
Die Fledermaustollwut wurde bislang nur in sehr seltenen Fällen auf andere Tierarten oder auf den Menschen übertragen, in Deutschland ist kein Fall von Fledermaustollwut beim Menschen oder beim Haustier dokumentiert. Weder von Fledermauskolonien am oder im Haus noch von herabgefallenen Jungtieren, dem Kot oder gar winterschlafenden Tieren geht eine prinzipielle Gefahr aus.
Vorsicht ist geboten
Die Fledermaustollwut kann allerdings bei einem Biss durch ein tollwütiges Tier auf den Menschen übertragen werden. In dem Fall verläuft die Infektion bei Ungeimpften tödlich. Aus diesem Grund ist ein richtiger Umgang mit den Tieren sehr wichtig.
1995 wurde der letzte klassische Tollwutfall bei einem Fuchs in MV festgestellt und seit 2008 gilt Deutschland offiziell als tollwutfrei gemäß den Kriterien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE).
Empfehlungen zum Umgang mit Fledermäusen
„Wir empfehlen zusammen mit unserem Veterinäramt und unserer Naturschutzbehörde eine Vorsicht im Umgang mit Fledermäusen. Fledermäuse stehen unter Naturschutz und sind - wie andere Wildtiere auch - wehrhaft und möchten nicht berührt werden. Berührungen sollten also möglichst vermieden bzw. auf das unumgängliche Maß beschränkt werden“, so Landrat Tino Schomann.
Muss ein Tier angefasst werden (z.B. zur Bergung aus einer Wohnung oder bei der Pflege) sind dicke Handschuhe zu verwenden.
Jeder Fund einer geschwächten, kranken oder verendeten Fledermaus sollte der Unteren Naturschutzbehörde oder einem Fledermausexperten (private Fledermausnothilfe in NWM- www.fläusefund.de) gemeldet werden.
Bei der Übergabe eines Fledermauspfleglings an fachkundige Personen sind immer sämtliche Informationen zur Fundsituation sowie die Namen und Kontaktdaten aller Personen, die mit der Fledermaus in Berührung gekommen sind, weiterzugeben (Name, Adresse, Tel.-Nr., Datum und Fundort).
Falls eine geschwächt aufgefundene Fledermaus gebissen hat, muss sofort Kontakt mit Veterinäramt und Gesundheitsamt aufgenommen werden. Für die Untersuchung auf Tollwut sollte der Tierkörper in einem dicht schließenden Karton aufbewahrt und zwecks Untersuchung umgehend ggf. im gefrorenen Zustand dem Veterinäramt zur Verfügung gestellt werden.
Katzen (insbesondere Freigänger) sollten vorsorglich gegen Tollwut geimpft werden, da sie immer wieder Fledermäuse erbeuten.
Rote Punkte (65 Fälle) auf der Karte zeigen die Fundorte mit Fledermaustollwutnachweisen der letzten 5 Jahre (1.01.2019 bis 14.10.2024).