Geflügelpestnachweis bei einem Wildvogel in Rehna

Am Sonntag den 8.11. wurde in Rehna am Mühlenteich ein kranker Schwan aufgefunden. Dieser verstarb kurze Zeit später und wurde im nationalen Referenzlabor auf der Insel Riems untersucht. Dabei wurde heute das hochpathogene Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. Der Einzelbefund bestätigt die mehrfachen Hinweise des Kreisveterinäramtes aus den letzten Wochen. Hiernach muss damit gerechnet werden, dass das Geflügelpestvirus auch in der hiesigem Wildvogelpopulation vorkommen kann.

In Schleswig-Holstein und im Landkreis Vorpommern- Rügen wurde die Geflügelpest bereits in mehreren privaten Geflügelhaltungen nachgewiesen. Dabei findet sich immer eine Einschleppungsursache wieder: der direkte und indirekte Kontakt von Wildvögeln wie insbesondere Wildenten, Wildgänse, Schwäne und aasfressenden Wildvögeln mit dem privaten Geflügelbestand. Hier spielt die unmittelbare Nähe zu einem Gewässer oder einem Hofteich auf dem Gelände der Geflügelhaltung eine wesentliche Rolle.

Der Kreistierarzt Philipp Aldinger sagt dazu: „Jeder Geflügelhalter kennt seinen eigenen Hof und muss seinen Geflügelbestand sicher schützen, indem er die gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen streng einhält.“

Zur Vermeidung eines Viruseintrags seien durch alle Geflügelhalter folgende Hinweise des Kreisveterinäramtes zwingend zu beachten:

  • Verhindern Sie den direkten Kontakt zwischen Ihrem Hausgeflügel und Wildvögeln. Grundstücksteiche, zu denen Wildvögel Zugang haben sind hierbei besonders sensibel und sind sicher auszuzäunen.
  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere beim Schuhzeug.
  • Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären und informieren Sie das Kreisveterinäramt.
  • Wenn auf Grund der örtlichen Begebenheiten keine sichere Barriere hergestellt werden kann, muss der Geflügelhalter seine Tiere so schützen, indem er sie in geschlossenen Ställen oder in einer Wildvogel sicheren Voliere hält. 
  • „Damit das Hausgeflügel vor einer Einschleppung des Geflügelpestvirus geschützt wird, appellieren wir an das Engagement und das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Geflügelhalters“, sagte der stellvertretende Landrat Mathias Diederich. Es sei wichtig, dass sich alle Geflügelhalter im Landkreis an diese Vorgaben halten, um eine regionale Aufstallung im Landkreis nicht anordnen zu müssen.

Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901).

In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

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