Kreisstraßen K 34 und K 35

Ausbau der Ortslage Hornstorf und Neubau des Gehwegs

Die Bauarbeiten betreffen den Zeitraum vom 12.08.2024 bis zum 31.05.2025.


Im Zeitraum vom 12.08.2024 bis zum 31.05.2025 baut der Landkreis Nordwestmecklenburg in der Ortslage Hornstorf die Kreisstraßen K 34 und K 35 in Teilabschnitten grundhaft neu aus. 

Auf einer Gesamtlänge von 681 m und in einer Breite von 6,0 m wird die Straße in Asphalt befestigt und erhält damit einen regelkonformen Aufbau und eine regelkonforme Geometrie. Zudem werden die Straßenentwässerungseinrichtungen erneuert. Dazu wird ein circa 130 m langer Entwässerungskanal und ein Versickerungsbecken hergestellt. 

Die vorhandenen Entwässerungsmulden / Entwässerungsgräben werden nachprofiliert und in bestimmten Bereichen verlängert. Zudem werden neue Entwässerungsmulden hergestellt. 

Die Baumaßnahme wird in enger Kooperation als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit der Gemeinde Hornstorf durchgeführt. Die Gemeinde Hornstorf beabsichtigt auf fast gesamter Baulänge einen straßenbegleitenden Gehweg zu errichten. Zudem möchte die Gemeinde die bestehende Straßenbeleuchtung um mehrere hundert Meter entlang des neuen Gehweges erweitern. 

Im ersten Bauabschnitt erfolgt die Vollsperrung der Kreisstraße K 35 im betroffenen Bereich und eine halbseitige Sperrung der Kreisstraße K 34. 

In den weiteren Bauabschnitten werden sowohl die K 34 als auch die K 35 für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Umleitungen werden eingerichtet. 

Im ersten Bauabschnitt erfolgt die Umleitung über den Nord-Ostzubringer (Osttangente), die Bundesstraße B 105 und die Kreisstraße K 35 (Rüggower Weg). In den anschließenden Bauabschnitten erfolgt die Umleitung aus Alt Farpen kommend ab Kreuzung K 34 / K 33 entlang der Kreisstraße K 33 durch Neuburg und Steinhausen bis zur Kreuzung K 33 / Bundesstraße B 105. 

Anschließend verläuft die Umleitung rechts abbiegend auf der B 105 in Richtung Wismar bis zur Kreuzung B 105 / Landesstraße L 103 (Höhe Gewerbegebiet Kritzow) rechts weiter Richtung Autobahn A 14 – Auffahrt bis zur Kreuzung B 105 / A 14 / Osttangente. An der Kreuzung verläuft die Umleitung dann rechts abbiegend auf der Osttangente in Richtung Wismar bis zur Kreuzung Osttangente / Kreisstraße K 34. In der Gegenrichtung wird die gleiche Umleitungsstrecke genutzt. 

Der öffentliche Personennahverkehr insbesondere der Schulbusverkehr bleiben in Abstimmung mit dem Nahbus gewährleistet. Jedoch wird innerhalb der Ortslage Hornstorf nicht jede Haltestelle angefahren. 

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