Reihen-Untersuchung in den Schulen
Aufklärung des Gesundheitsamtes
Im Schuljahr 2024/25 finden die Untersuchungen der 4. und 8. Klassen statt.
Auch im Schuljahr 2024/25 finden Reihen-Untersuchungen der 4. und 8. Klassen in den jeweiligen Schulen statt. Viele Eltern fragen sich: warum? Mein Kind wird doch vom Haus- oder Kinderarzt ärztlich gut versorgt. Das Gesundheitsamt des Landkreises will hier verstärkt aufklären.
Die Reihen-Untersuchung in den Schulen ist eine Einzeluntersuchung und erfolgt nach Schulgesetz § 58 Absatz 3 für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sie erfolgt nach anderen Kriterien als bei einem Arztbesuch aufgrund einer Erkrankung des Kindes.
Bei dieser Untersuchung werden der Blutdruck, die Köpergröße und das Gewicht gemessen sowie ein Hör- und ein Sehtest und die Impfbuchkontrolle durchgeführt. Das angestrebte Ziel ist, gesundheitlichen Störungen vorzubeugen, sie frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls notwendige Behandlungen zu veranlassen. Wenn der Impfausweis vorgelegt wird, kann das Gesundheitsamt Empfehlungen bei Impflücken geben.
Auffällige Befunde bei der Untersuchung werden anschließend schriftlich, telefonisch oder persönlich mitgeteilt. Alle Maßnahmen dienen dem gesunden Aufwachsen des Kindes. Die erhobenen Befunde werden in anonymisierter Form für statistische Auswertungen genutzt. Auch Statistik kann helfen, die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen zu erhalten und zu verbessern.
Vor dieser Untersuchung erhalten die Sorgeberechtigten einen Fragebogen, dieser unterliegt der Schweigepflicht. Hier können Sie gesundheitliche Schwierigkeiten Ihres Kindes und gegebenenfalls Beratungsbedarf durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vermerken.
Die Termine zur Reihenuntersuchung werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. Wenn Sie als Eltern dabei sein möchten, besteht die Möglichkeit, sich dafür anzumelden.
Bitte melden Sie sich in dem Fall per E-Mail: H.Gollnow@nordwestmecklenburg.de.