Tatsächliche Nutzung

Änderung der Tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster

KatasterKataster

Flächendeckende Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem in MV.


Im Liegenschaftskataster ist gemäß Geoinformations- und Vermessungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern die tatsächliche Nutzung der Flurstücke nachzuweisen. Für die Führung der tatsächlichen Nutzung sind die Kataster- und Vermessungsämter zuständig.

Im Rahmen der flächendeckenden Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung werden die vorhandenen Nutzungen ab 2023 in einem Zeitraum von 5 Jahren überprüft und aktualisiert.

Die tatsächliche Nutzung wird mittels digitaler Luftbilder entnommen und im Zuge von Vermessungen des Fachdienstes Kataster und Vermessung und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure überprüft. Den aktuellen Stand der Aktualisierung finden Sie im Geoportal des Landkreis Nordwestmecklenburg.

https://www.geoport-nwm.de/de/themenkarte_nutzungsartenaktualisierung.html

Die Führung der tatsächlichen Nutzung erfolgt nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Führung des Liegenschaftskatasters im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKISVV M-V) vorgegeben.

Die tatsächliche Nutzung im Liegenschaftskataster kann nicht durch Widerspruch angefochten werden. Sollten sich für Sie Nachteile durch die Verwendung der Nutzungsart durch andere Behörden ergeben, halten Sie mit dieser Behörde (z. B. Finanzamt, Zweckverbände, Baubehörde) Rücksprache. Bei Fragen und Anmerkungen zur tatsächlichen Nutzung, wenden Sie sich gerne an den Fachdienst Kataster und Vermessung. Entweder per E-Mail an auskunft-kva@nordwestmecklenburg.de oder während der Sprechzeiten telefonisch unter 03841/30406227 oder 03841/30406228.

In einer Bekanntmachung vom 01.06.2022 auf der Homepage des Landkreises Nordwestmecklenburg wurde bereits detailliert über die Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung informiert.

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