Ukraine-Update #5
Aktuelle Informationen
Stand 25.3.2022
Geflüchteten-Aufnahme weiter eine Herausforderung, Strukturen werden weiter verbessert
Der Zustrom an Geflüchteten in den Landkreis ging auch im Wochenverlauf weiter, allerdings ohne große Mengen an Geflüchteten auf einmal: Ein für Mittwoch durch das Land angekündigter Bustransport mit rund 100 Personen traf nicht ein. Für das Wochenende ist allerdings erneut eine Bus-Ankunft angekündigt. Für diese wird die Notunterkunft in der Sporthalle in Grevesmühlen bereitgehalten, um eine Unterbringung für die ersten Nächte zu gewährleisten.
Die beiden großen regulären Unterkünfte in Groß Strömkendorf und bei Kritzow sind aktuell fast vollständig belegt. Der Standort im Hotel Aridus bei Kritzow soll am Freitag und über das Wochenende möglichst zur Hälfte leergezogen und diese Menschen in Wohnungen untergebracht werden.
Auf der „Ukraine-Webseite“ des Landkreises (https://www.nordwestmecklenburg.de/de/ukraine.html) gab es weitere Updates: Immer mehr Angebote und Informationen sind zweisprachig verfügbar. So zum Beispiel zwei Flyer „Ankommen in Wismar“ und „Ankommen in Grevesmühlen“ im PDF-Format, die der Flüchtlingsrat MV zur Verfügung gestellt hat. Diese bieten auf Deutsch und Ukrainisch einen Leitfaden vom „ersten Tag“ über die Registrierung bis zu Kita-Betreuung, Schulbesuch und Jobsuche.
Die Kleiderkammer des DRK-Nordwestmecklenburg hat in Zusammenarbeit mit der Mitmachzentrale begonnen, gezielt Sachspenden wie Schuhwerk und Kleidungsstücke für Geflüchtete aus der Ukraine entgegen zu nehmen. Auch das wurde auf der Webseite ergänzt.
Landrat Tino Schomann berichtete auf der gestrigen Sitzung des Kreistags den Mitgliedern von der aktuellen Situation. „Unser Krisenstab und die mit der Bewältigung der Krise befassten Fachdienste haben sich eingearbeitet und leisten eine sehr gute Arbeit. Alle Mitarbeitenden sind hochmotiviert und die Lösung der anfallenden Aufgaben geht gut voran. Es kommen aber auch ständig neue Aufgaben und Problemlagen hinzu und man muss sagen, die Lage bleibt angespannt. Auch weil wir nicht wissen, wie sich der Zustrom an Geflüchteten weiter entwickeln wird.“
Die Lage am Freitag (25.3.)
Stand Freitagmittag hat der Landkreis rund 1.100 aus der Ukraine Geflüchtete Personen erfasst.
Knapp 950 davon sind bereits durch das Sozialamt registriert, die Ausländerbehörde hat bereits an die 300 Personen registriert.
In zentraler Unterbringung durch den Landkreis befinden sich rund 350 Personen.
In der Notunterkunft am BSZ Nord befinden sich aktuell noch ca. 30 Personen. Teilweise handelt es sich um Drittstaatler, deren Status noch genauer geklärt werden muss (s.u.) aber auch einzelne Angereiste werden kurzzeitig dort untergebracht.
Aktuell hat der Landkreis bereits rund 140 Menschen in Wohnungen untergebracht.
Knapp 230 Wohnungen befinden sich im Zulauf – die einzelnen Anmietungen brauchen jeweils einige Tage, bis der Mietvertrag geschlossen und die Wohnung bezugsfertig ist. Hierbei arbeitet der Fachdienst Allgemeiner Service des Landkreises über die Mitmachzentrale auch mit ehrenamtlichen Helfern zusammen.
Geflüchtete mit einer Herkunft aus Drittstaaten
Unter den aus der Ukraine geflüchteten Menschen befinden sich vereinzelt auch Personen, die keine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen. Mindestens 14 Personen auf die dies zutrifft sind in einer Notunterkunft in Wismar untergebracht. Wie hoch die Gesamtzahl ist, kann aktuell noch nicht zuverlässig ermittelt werden, weil die Registrierungen über die Ausländerbehörde noch laufen und weil sich mutmaßlich auch noch nicht alle bei Privatpersonen untergekommen Menschen bei der Ausländerbehörde gemeldet haben.
Nach bisheriger Einschätzung handelt es sich bei den Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit hauptsächlich um Menschen aus Russland, Georgien, Moldau und anderen Ländern mit geographischer Nähe zur Ukraine. Aber auch in der Ukraine Studierende aus z.B. dem Jemen sind darunter, sowie eine Familie aus Nigeria, die aber ihren ständigen Wohnsitz in der Ukraine hat.
Soweit sogenannte Drittstaater nicht ein nur vorübergehendes Aufenthaltsrecht in der Ukraine haben und nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, fallen sie ebenfalls unter den vorübergehenden Schutz des § 24 AufenthG, welcher auch für die ukrainischen Kriegsvertriebenen angewandt wird. Die Voraussetzung der fehlenden Rückkehrmöglichkeit in ihr Heimatland müssen nur Drittstaater nicht erfüllen, welche enge Familienangehörige der Schutzberechtigten mit ukrainischer Staatsbürgerschaft sind.
Für die nicht unter den Vertriebenenschutz fallenden Drittstaater prüft die Ausländerbehörde, ob die Voraussetzungen für einen anderen befristeten Aufenthaltszweck vorliegen könnten. Hier wäre insbesondere für Studenten bei Vorliegen der Voraussetzungen (Immatrikulationsbescheinigung, Sicherung des Lebensunterhalts, Krankenversicherung, Wohnraum) die befristete Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium möglich. Besteht hier keine Möglichkeit, werden sie nach den Vorgaben des Landes in die Aufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz weitergeleitet. Für den Zeitraum der Prüfung wird übrigens davon ausgegangen, dass diese Personen in staatlicher Unterkunft untergebracht sind und verpflegt werden.