Weitere Lockerungen beschlossen

Ab 10. Juli sollen weitere Beschränkungen gelockert werden

Am 30. Juni tagte der MV-Gipfel der Landesregierung mit Vertretern aus Wirtschaft, Kommunen, Gewerkschaften und Sozialverbänden, um den sogenannten „MV-Plan“ in Zeiten der Corona-Pandemie weiterzuentwickeln.

Dabei wurden folgende Lockerungen beschlossen, die mit einer neuen Verordnung am 10. Juli in Kraft treten sollen:

Abstand und Einzelhandel:

  • Die allgemeine Kontaktbeschränkung wird aufgehoben. Das bedeutet, dass sich Menschen wieder uneingeschränkt in der Öffentlichkeit treffen können.
  • Das Abstandsgebot von 1,5 Metern bleibt bestehen. Das Gleiche gilt für die Mundschutzpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel.
  • In Supermärkten fällt die Einkaufswagenpflicht weg.

  • Außerdem fällt die 50-Meter-Regel beim Außerhausverkauf, zum Beispiel beim Eisverkauf. Dennoch sollte Abstand eingehalten werden.

  • Spezialmärkte dürfen wieder öffnen (wie Floh- und Töpfermärkte, auch kleinere Messen). Jedoch muss eine Begrenzung der Besucherzahlen durch Einlasskontrollen erfolgen.

  • Für den Einzelhandel soll eine Task Force Pläne und Konzepte für weitere Lockerungen erarbeiten. Die Ergebnisse werden in zwei Wochen, je nach Infektionsgeschehen, in der nächsten Beratung des MV-Gipfels der Landesregierung diskutiert.

  • Die Öffnung von Innen-Spielplätzen oder anderen Innen-Freizeitangeboten ist nach Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt wieder möglich.

Tagestourismus:

  • Busreisen als Tagesreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind ab 10. Juli wieder möglich. Hier fällt die Abstandsregel, jedoch bleibt die Mundschutzpflicht in den Bussen erhalten. Sonstige Tagestouristen dürfen weiterhin nicht einreisen!

Gastronomie und Veranstaltungen:

  • Die Sperrstunde in Gastronomieeinrichtungen wird bis 2 Uhr morgens verlängert. Buffets sind unter Sicherheitsauflagen wieder möglich.

  • Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen, eine Arbeitsgruppe soll aber erste Konzepte zur schrittweisen Öffnung erarbeiten.

  • Größere Veranstaltungen sind wieder möglich. Im Innenbereich sind 200, im Außenbereich 500 TeilnehmerInnen zulässig. Auf Antrag bei den Ordnungsämtern können auch größere Veranstaltungen durchgeführt werden.

  • Die Öffnung von Messen ist unter Auflagen wieder möglich.
     

Sportliche Wettkämpfe sind ab 10. Juli wieder mit Publikum möglich – im Innenbereich mit 200, im Außenbereich mit 500 ZuschauerInnen.

Ab dem 1. August soll der Regelbetrieb für Krippe, Kita und Hort wieder möglich sein, auch offene Konzepte unter Auflagen – pädagogisches Personal kann sich regelmäßig testen lassen.

Am 7. Juli soll die entsprechende Verordnung erscheinen, die wir dann wie üblich auf nordwestmecklenburg.de veröffentlichen und zusammenfassen werden.

Weitere Informationen: Mit Zuversicht und Umsicht in den Sommer.

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