Weitere Lockerungen beschlossen
Ab 10. Juli sollen weitere Beschränkungen gelockert werden
Am 30. Juni tagte der MV-Gipfel der Landesregierung mit Vertretern aus Wirtschaft, Kommunen, Gewerkschaften und Sozialverbänden, um den sogenannten „MV-Plan“ in Zeiten der Corona-Pandemie weiterzuentwickeln.
Dabei wurden folgende Lockerungen beschlossen, die mit einer neuen Verordnung am 10. Juli in Kraft treten sollen:
Abstand und Einzelhandel:
- Die allgemeine Kontaktbeschränkung wird aufgehoben. Das bedeutet, dass sich Menschen wieder uneingeschränkt in der Öffentlichkeit treffen können.
- Das Abstandsgebot von 1,5 Metern bleibt bestehen. Das Gleiche gilt für die Mundschutzpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel.
- In Supermärkten fällt die Einkaufswagenpflicht weg.
- Außerdem fällt die 50-Meter-Regel beim Außerhausverkauf, zum Beispiel beim Eisverkauf. Dennoch sollte Abstand eingehalten werden.
- Spezialmärkte dürfen wieder öffnen (wie Floh- und Töpfermärkte, auch kleinere Messen). Jedoch muss eine Begrenzung der Besucherzahlen durch Einlasskontrollen erfolgen.
- Für den Einzelhandel soll eine Task Force Pläne und Konzepte für weitere Lockerungen erarbeiten. Die Ergebnisse werden in zwei Wochen, je nach Infektionsgeschehen, in der nächsten Beratung des MV-Gipfels der Landesregierung diskutiert.
- Die Öffnung von Innen-Spielplätzen oder anderen Innen-Freizeitangeboten ist nach Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt wieder möglich.
Tagestourismus:
- Busreisen als Tagesreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind ab 10. Juli wieder möglich. Hier fällt die Abstandsregel, jedoch bleibt die Mundschutzpflicht in den Bussen erhalten. Sonstige Tagestouristen dürfen weiterhin nicht einreisen!
Gastronomie und Veranstaltungen:
- Die Sperrstunde in Gastronomieeinrichtungen wird bis 2 Uhr morgens verlängert. Buffets sind unter Sicherheitsauflagen wieder möglich.
- Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen, eine Arbeitsgruppe soll aber erste Konzepte zur schrittweisen Öffnung erarbeiten.
- Größere Veranstaltungen sind wieder möglich. Im Innenbereich sind 200, im Außenbereich 500 TeilnehmerInnen zulässig. Auf Antrag bei den Ordnungsämtern können auch größere Veranstaltungen durchgeführt werden.
- Die Öffnung von Messen ist unter Auflagen wieder möglich.
Sportliche Wettkämpfe sind ab 10. Juli wieder mit Publikum möglich – im Innenbereich mit 200, im Außenbereich mit 500 ZuschauerInnen.
Ab dem 1. August soll der Regelbetrieb für Krippe, Kita und Hort wieder möglich sein, auch offene Konzepte unter Auflagen – pädagogisches Personal kann sich regelmäßig testen lassen.
Am 7. Juli soll die entsprechende Verordnung erscheinen, die wir dann wie üblich auf nordwestmecklenburg.de veröffentlichen und zusammenfassen werden.
Weitere Informationen: Mit Zuversicht und Umsicht in den Sommer.