Jugendhilfeplanung
Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Nordwestmecklenburg – Fachdienst Jugend hat für die Erfüllung der Aufgaben und Leistungen des Achten Buches – Sozialgesetzbuch (SGB VIII) die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.
In Abstimmung mit den Ämtern/Gemeinden und den freien Trägern ist der Bestand an Einrichtungen und Diensten sowie der Bedarf unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen der junge Menschen und der Personensorgeberechtigten festzustellen und rechtzeitig und ausreichend zu planen, so dass auch unvorhergesehene Bedarfe befriedigt werden können.
Die Jugendhilfeplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg setzt sich aus dem allgemeinen Teil und drei Teilplänen zusammen. Für den aktuellen Planungszeitraum wurden folgende Planungen durch den Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg beschlossen:
- Allgemeiner Teil
- Teilplan I Förderung in der Familie, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behinderter Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige und andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Teilplan II Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Teilplan III Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege