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Erdaufschlüsse

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie auf die Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können sind der unteren Wasserbehörde vorher anzuzeigen. Werden Stoffe eingebracht bzw. Benutzungen ausgeübt, die sich nachteilig auf das Grundwasser auswirken können, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu erteilen.

Für diese Gewässerbenutzungen z.B. Erdwärmenutzung durch Wärmepumpen, Grundwasserhaltung, Erschließung von Grundwasser zu gewerblichen Zwecken ist ein Antrag erforderlich.

Über Erdwärmenutzung informieren Sie sich bitte beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie unter folgendem Link weiter:

http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/geologie/produkte/ews_leitfaden.htm

Anzeige bzw. Antrag über die geplante Gewässerbenutzung mit den erforderlichen Unterlagen; ggf. Beteiligung der zuständigen Fachbehörden und Erteilung der Genehmigung bzw. Registrierung der Anzeige

  • Erlaubnisantrag für Erdwärmesonden in Mecklenburg-Vorpommern
  • Anzeige für Erdwärmekollektoren in Mecklenburg-Vorpommern

WaKostVO Pkt 200.1.1: 70-15000 €

WaKostVO Pkt 208.1: 20 bis 250 €

Anzeige mind. 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme

4-8 Wochen

 

 

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