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Wildnachweisung einreichen

Jedes Stück erlegtes Wild, Fallwild sowie die erlegten Hunde und Katzen müssen innerhalb von einer Woche durch den Jagdausübungsberechtigten in eine Streckenliste eingetragen werden. Hierzu ist das Formblatt „Streckenliste“ zu verwenden.

Die Anzeige der Gesamtstrecke des vorangegangenen Jagdjahres hat bis zum 10. April jeden Jahres bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde zu erfolgen. Hierfür ist durch den Jagdausübungsberechtigten das Formblatt „Wildnachweisung“ zu verwenden. 

Eingang und Verarbeitung (Erfassung) der Wildnachweisungen, Übersendung der Ergebnisse an die oberste Jagdbehörde

Die jährliche Abschussplanung und Wildnachweisung erfolgt bei den Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. 

Fristgerechte Einreichung des Formblätter „Wildnachweisung“ und „Schwarzwildmeldung“.

Verwendung der bereitgestellten Formblätter.

Es ist zwingend darauf zu achten, dass der Jagdbezirk, entsprechend der Bezeichnung im Pachtvertrag, und die örtlich zuständige Hegegemeinschaft benannt werden. Anderenfalls ist eine Zuordnung der Wildnachweisung nicht möglich. 

Falls die Meldung gemeinschaftlich für einen Jagdbezirk erfolgt, so ist

  • der Name,
  • die Anschrift des Sprechers (Obmann) der Pächtergemeinschaft sowie
  • die Namen aller Jagdausübungsberechtigten aufzuführen. 

Es ist darauf zu achten, dass die Vor- und Rückseite des Formulars Wildnachweisung ausgefüllt wird, auch wenn kein Abschuss der dort aufgeführten Wildarten erfolgt ist.

Die Wildnachweisung ist vom Verpächter zu unterzeichnen.

Keine Rückmeldung von Seiten der Behörde an den Jagdausübungsberechtigten notwendig. Daher keine Bearbeitungsdauer.

 

 

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