Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage: Veränderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen zu Ihrer Nutzungsänderung eine gültige Teilbaugenehmigung vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben.
Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig.
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus und geben Sie darin an, auf welche Teilbaugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Teilbaugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung.
Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörden
Voraussetzungen
- Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.
- Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
Welche Fristen muss ich beachten?
Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit der Teilbaugenehmigung Verlängerung der Teilbaugenehmigung um jeweils bis zu 1 Jahr möglich
Rechtsbehelf
- Widerspruch