Bioabfälle: Befreiung von der Überlassungspflicht beantragen
Leistungsbeschreibung
Die meisten der Bioabfälle, die in privaten Haushalten anfallen, sind problemlos kompostierbar. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Garten haben, können Sie Ihre Küchen-, Garten- und Grünabfälle im eigenen Garten selbst kompostieren und anschließend als hochwertigen biologischen Dünger ordnungsgemäß und schadlos für Ihren Garten verwerten. Diese ganzjährige Eigenverwertung durch Eigenkompostierung verursacht in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Wenn bei Ihnen eine Überlassungspflicht von Bioabfällen beziehungsweise ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne besteht (Pflicht-Biotonne), können Sie gegebenenfalls bei einer ganzjährigen Eigenkompostierung und -verwertung Ihrer Bioabfälle eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen.
Zuständige Stelle
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.