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Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörden wahr (nach Wohnsitz).

  • Mindestens 130 Ausbildungsstunden bei einem in M-V anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurs bei der Landesjägerschaft oder einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einer Mentorin oder einem Mentor absolviert
  • Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin
  • Antragstellende Person muss mindestens sechs Monate vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben

  • Nachweis, dass der Prüfling an mind. 130 Ausbildungsstunden einer in M-V anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses bei der Landesjägerschaft oder einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einer Mentorin oder einem Mentor absolviert hat
  • Nachweis über Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch
  • Für den Fall seiner Minderjährigkeit die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Widerspruch

 

 

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