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Heilpraktikererlaubnis beantragen

Wenn Sie die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 2 und § 10 der Bundesärzteordnung zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Informationen über den Verfahrensablauf erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.

Verfahrensablauf und Unterlagen ( Nordwestmecklenburg )

Für die sogenannte große Heilpraktikerprüfung sind in Mecklenburg-Vorpommern die Gesundheitsämter des Landkreises Nordwestmecklenburg und des Landkreises Vorpommern-Greifswald zuständig.

Ausschließlich im Landkreis Nordwestmecklenburg können Sie die Prüfung für den sektoralen Heilpraktiker beschränkt auf Psychologie ablegen.

Wenn Sie als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin in unseren Landkreis umgezogen sind, melden Sie sich bitte mit dem  Formular "Anzeige selbständiger Arbeit" bei uns an.

Die Antragstellung erfolgt bei den Gesundheitsämtern der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt), die für den Ort der künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist.

Verfahrensablauf und Unterlagen ( Nordwestmecklenburg )

Schriftliche und mündliche Kenntnisprüfung:

Ihren Hauptwohnsitz im Land Mecklenburg-Vorpommern haben,
das 25. Lebensjahr vollendet haben,
die deutsche Sprache hinreichend beherrschen,
mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben und
die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen.
 

Prüfung nach Aktenlagen:

Ihren Hauptwohnsitz im Land Mecklenburg-Vorpommern haben,
das 25. Lebensjahr vollendet haben,
die deutsche Sprache hinreichend beherrschen,
mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben und
die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen.
eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Podologin/Podologe bzw. Physiotherapeutin/Physiotherapeut und
einen Nachweis des Erwerbs der nachfolgend genannten Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Berufs- und Gesetzeskunde (ca. 10 Unterrichtsstunden),
  • Diagnostik und Indikationsstellung (ca. 50 Unterrichtsstunden).

Für die große Heilpraktikerprüfung:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • ein Nachweis darüber, dass mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde
  • amtliches Führungszeugnis, dass nicht älter als drei Monate sein darf
  • ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antrag stellenden Person infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt
  • Nachweise von Schulungen für heilkundliche Tätigkeiten
  • Information, ob eine allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder eine auf die heilkundliche Psychotherapie beschränkte Erlaubnis beantragt wird
  • Anschrift des beabsichtigten Niederlassungsortes (Praxis)
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes) und Arbeitserlaubnis (bei beabsichtigter Ausübung)

Für den Sektoralen Heilpraktiker sind die erforderlichen Unterlagen im zuständigen Gesundheitsamt zu erfragen.

Verfahrensablauf und Unterlagen ( Nordwestmecklenburg )

Für den sektoralen Heilpraktiker/ die sektorale Heilpraktikerin (Physiotherapie bzw. Podologie) wird auf das Antragsformular "Antrag auf Heilpraktikerüberprüfung" verwiesen. 

Verfahrensablauf und Unterlagen ( Nordwestmecklenburg )

Heilpraktikerprüfung allgemein: 

375,00 € Prüfungsgebühr

185,00 € Verwaltungsgebühr

Heilpraktikerprüfung sektoral:  

325,00 € Prüfungsgebühr

185,00 € Verwaltungsgebühr

Heilpraktikerprüfung nach Aktenlage:  

300,00 €

Bei Terminabsage oder Nichterscheinen wird die Verwaltungsgebühr von 185,00 € einbehalten.

Verfahrensablauf und Unterlagen ( Nordwestmecklenburg )

Die Heilpraktikerprüfungen finden jeweils im März und Oktober statt. Prüfungsanträge werden bis zwei Monate vor den Prüfungen berücksichtigt.

Verfahrensablauf und Unterlagen ( Nordwestmecklenburg )

Nach Bestehen der schriftlichen Heilpraktikerprüfung findet 6-8 Wochen später die mündliche Kenntnisprüfung statt.

 

 

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