Beratung zur freiwilligen Ausreise

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, nicht nur zu Besuchszwecken nach Deutschland eingereist sind und dauerhaft in Ihr Herkunftsland zurückkehren oder einen aufnahmebereiten Drittstaat weiterwandern wollen, können Sie sich bezüglich finanzieller und/oder organisatorischer Unterstützungsmöglichkeiten beraten lassen.

Zuständige Stelle:

unabhängige Beratungsstellen, z. B. bei Wohlfahrtsverbänden

staatliche Beratungsstelle: die derzeit für Sie zuständige Ausländerbehörde

Verfahrensablauf

Nach Erörterung des Unterstützungsbedarfes bei der zuständigen Beratungsstelle beantragen Sie über die Beratungsstellen die Unterstützungsleistungen bei den für Sie in Betracht kommenden Förderprogrammen. Die Prüfung und Bewilligung der Anträge erfolgt innerhalb der jeweiligen Förderprogramme. Nach Bewilligung von Unterstützungsleistungen werden diese abhängig von der bewilligten Leistung und dem jeweiligen Förderprogramm entweder unmittelbar vor der freiwilligen Ausreise übergeben oder im Zielland erbracht.

Voraussetzungen

für die Beratung:

  • gewöhnlicher Aufenthalt im Landkreis Nordwestmecklenburg

für die Ausreise:

Ob und welche finanzielle Unterstützung Sie erhalten können, hängt von mehreren Kriterien ab, zum Beispiel den Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Einreisezeitpunkt, ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus

Welche Unterlagen werden benötigt?

für die Beratung:

  • Identität und Staatsangehörigkeit nachweisende Unterlagen (Bsp. (abgelaufene) Nationalpässe, ID-Karten)
  •  aktuelles Aufenthaltsdokument (bspw. Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung))

 

für die Ausreise:

  •  gültiges Reisedokument (bspw. Reisepass, Berechtigung zur einmaligen Einreise, Emergency Travel Certificate, gleichwertige Ersatzdokumente ausgestellt durch die Botschaft oder ein Konsulat des Ziellandes)

Welche Gebühren fallen an?

keine

 

 

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