Aktueller Wohnort: Alt Meteln - OT Hof Meteln

Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen.

Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure). Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.

Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Verfahrensablauf

Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten einen Bescheid über die Baugenehmigung.

Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Zuständige Stelle

zuständige untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Baugenehmigung, wenn der Bauantrag vollständig ist und das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhält, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen separat beantragen und begründen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob die Abweichungen genehmigungsfähig sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan eines amtlich bestellten Vermessungsbüros
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

 Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine Antragsfrist Keine Genehmigungsfrist im normalen Baugenehmigungsverfahren

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

 

 

Zurück Nach oben Drucken Hilfe