Stiftung und Förderung
Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert dauerhaft die Netzwerke Frühe Hilfen und stellt die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sicher.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert seit 2012 die „Bundesinitiative für Frühe Hilfen und Familienhebammen“ in ganz Deutschland.
Die gesetzliche Grundlage dafür, ist das am 01.01.2012 in Kraft getretene :
Das Gesetz ist eine Ergänzung zum 8. Sozialgesetzbuch und dient als Brücke zwischen theoretischem Verständnis und praktischer Durchführung vor Ort. Dazu sollen (werdende) Eltern über die entsprechenden Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten in Fragen der Schwangerschaft, Geburt, Gesundheit und Entwicklung ihrer Kinder in den ersten Lebensjahren umfassend informiert werden.
Der Gesetzgeber hat zur Verwirklichung dieses Ziels in § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgelegt, dass der Bund einen auf Dauer angelegten Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichtet. Der Fonds wird mittels der Bundesstiftung Frühe Hilfen umgesetzt. Die Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen (VV Fonds FH) wurde von Bund und Ländern unterzeichnet. Rechtliche Grundsätze regelt die Satzung.
Die Bundesstiftung Frühe Hilfen stellt seit 1.1.2018 sicher, dass die Strukturen und Angebote, die durch die Bundesinitiative aufgebaut wurden und sich bewährt haben, weiter bestehen können. Vor allem Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr sollen dabei weiter ausgebaut werden.