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Lotto und Tombola

Für die Genehmigung zur Veranstaltung einer Lotterie / Tombola ist der Landkreis nur zuständig, wenn die Durchführung der Veranstaltung sich über den Bereich des Amtes bzw. der amtsfreien Stadt/ Gemeinde hinaus erstreckt. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

 

Erforderliche Unterlagen für die Genehmigung zur Veranstaltung einer Lotterie

Formloser Antrag  mit folgenden  Angaben:

Name des Veranstalters
Ort oder Gebiet
Beginn und Dauer
Losart
Vertriebsform
Spielplan
Verwendungszweck des Reinertrages
Angabe, zu welcher Zeit und wo die Auslosung stattfindet

 

 

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