Heimaufsicht

Leistungsbeschreibung

Die Heimaufsicht ist zuständig für die Durchsetzung des Gesetzes zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sowie zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe (Einrichtungenqualitätsgesetz – EQG M-V) vom 17. Mai 2010 und der dazu erlassenen Verordnungen:
 

  • Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Einrichtungen
  • Verordnung über die Mitwirkung von Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf in Einrichtungen bei der Gestaltung der ihnen angebotenen Leistungen
  • Verordnung über personelle Anforderungen für Einrichtungen.
  • Dabei nehmen wir Anzeigen zur Inbetriebnahme von Einrichtungen nach dem EQG M-V auf, überwachen die Erfüllung der Qualitätsanforderungen dieses Gesetzes durch die
  • Einrichtungen mit Prüfungen, führen Beratungsgespräche und greifen bei Verstößen gegen das EQG M-V mit ordnungsrechtlichen Mitteln für das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen ein.

Die Heimaufsicht nimmt Beschwerden der Bewohner/-innen oder deren Betreuer/-innen auf und ist jederzeit Ansprechpartner bei Fragen, Anregungen und konstruktiver Kritik rund um Lebens- und Arbeitsbedingungen in Einrichtungen nach dem EQG M-V für erwachsene Menschen in Nordwestmecklenburg.

Die Heimaufsicht informiert und berät

  • Bewohnerinnen und Bewohner
  • deren Interessenvertretungen 
  • Personen mit berechtigtem Interesse
  • über Einrichtungen nach dem EQG M-V sowie über die Rechte und Pflichten der Bewohnerschaft und Träger.
  • Sie ist auch Ansprechpartner für Personen und Träger, die Einrichtungen nach dem EQG M-V schaffen wollen oder betreiben.
  • Die Beratungspflicht erstreckt sich auch auf die neuen Wohnformen.

Die Hauptaufgaben der Heimaufsicht:

  • Schutz der Würde sowie der Interessen und Bedürfnisse der Bewohner von Einrichtungen sowie von Wohn- und Betreuungsformen im Sinne des Gesetzes vor Beeinträchtigungen
  • Wahrung und Förderung der Selbständigkeit, der Selbstbestimmung, der Teilnahme am Leben in der Gesellschaft und der Mitwirkung der Bewohnerschaft
  • Sicherung einer dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechenden Qualität des Wohnens und der Betreuung
  • Förderung der Beratung und Information über die Angebote des Wohnens und der Betreuung für ältere, pflege- oder betreuungsbedürftige Menschen  
  • Sicherung der Einhaltung der dem Träger gegenüber der Bewohnerschaft obliegenden Pflichten
  • Ermöglichung selbstbestimmter Wohn- und Betreuungsformen für ältere, pflege- oder betreuungsbedürftige Menschen
  • Förderung der Zusammenarbeit der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden mit den Trägern und deren Verbänden, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dem Verband der privaten Krankenversicherung sowie den Trägern der Sozialhilfe

Unter www.pflegelotse.de finden Sie alle vollstationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegedienste des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar.

Veröffentlichung von Prüfungsergebnisse nach EQG M-V
Übersicht über die Alten- und Pflegeeinrichtungen (SGB XI) nach EQG M-V im Landkreis Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar

Übersicht über die Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und Suchtkranke (SGB XII) nach dem EQG M-V im Landkreis Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar

Zusätzliche Information: In Absprache mit dem zuständigen Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern werden, im Zusammenhang mit der Organisation des Prüfgeschehens während der COVID-19 Pandemie im Jahre 2020, die Ergebnisse der bis zum 31.12.2019 durch die Heimaufsicht durchgeführten Prüfungen gemäß Einrichtungenqualitätsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (EQG M-V) auf der Internetseite des Landkreises Nordwestmecklenburg nicht mehr veröffentlicht. 

 

 

 

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