Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl

Leistungsbeschreibung

Die Amtszeit des Bürgermeisters/Landrates beträgt in hauptamtlich verwalteten Gemeinden mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung bestimmt. In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden entspricht die Amtszeit der ehrenamtlichen Bürgermeister der Wahlperiode der Gemeindevertretung. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Bei den Bürgermeisterwahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt und wählbar, soweit sie dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

In der Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen, die am 37. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und meinen, wahlberechtigt zu sein, können bis zum 23. Tag vor der Wahl einen Antrag Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen oder bei der Gemeinde bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 12 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

Einen Wahlschein benötigen Sie, wenn Sie in einem anderen Wahlraum als in dem zugewiesenen wählen wollen oder wenn Sie Ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben möchten.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl im Wahlraum teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass (Unionsbürger und Unionsbürgerinnen ihren Identitätsausweis) mitzubringen.

Sie haben eine Stimme. Zwei bis spätestens vier Wochen nach der Hauptwahl findet eine Stichwahl statt, wenn keiner der Bewerber die gesetzlich geforderte Mehrheit erreicht hat. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein zur Hauptwahl beantragt hatten, erhalten zur Stichwahl automatisch wieder einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen.

Die Gemeinde teilt mit der Wahlbenachrichtigung und durch öffentliche Bekanntmachung mit, welche Wahlräume behindertengerecht (barrierefrei) sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.

Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahlraum oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahlraum können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. Blinde oder sehbehinderte Wähler und Wählerinnen können eine Stimmzettelschablone verwenden.

In den Wahlräumen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.

Trennung Bürgermeisterwahl und Landratswahl ( Nordwestmecklenburg )

Die Bürgermeisterwahl wird von den Gemeindewahlbehörden vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. 

Die Landratswahl wird vom Landkreis vor- und nachbereitet (u.a. Veröffentlichung der Wahlergebnisse). Die Durchführung erfolgt über die Gemeindewahlbehörden. 

 

 

Alle Rechtsvorschriften für Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern unter  www.laiv-mv.de

Landratswahl 2021

Der Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg hat am 15.10.2020 beschlossen, dass die  Wahl der Landrätin oder des Landrates am 25.04.2021 stattfindet.

Die Stichwahl zwischen Tino Schomann (CDU) und Kerstin Weiss (SPD) erfolgt am 09.05.2021.

Vorläufige Wahlergebnisse

Zu den vorläufigen Ergebnissen der Wahl

Stichwahl am 9. Mai 2021

Zu den Ergebnissen der Stichwahl

 

Bekanntmachungen

Beschreibung Download
Endgültiges Wahlergebnis für die am 9. Mai 2021 durchgeführte Stichwahl zur Landratswahl im Landkreis Nordwestmecklenburg
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
0.19 MB
Sitzung des Kreiswahlausschusses des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Stichwahl zur Landratswahl am 9. Mai 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
0.20 MB
Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses für die am 25. April 2021 durchgeführte Landratswahl im Landkreis Nordwestmecklenburg
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
0.24 MB
Sitzung des Kreiswahlausschusses des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Landratswahl am 25. April 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
0.20 MB
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Landratswahl des Landkreises Nordwestmecklenburg am 25. April 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
0.26 MB
Sitzung des Kreiswahlausschusses des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Landrätin/des Landrates am 25. April 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
0.16 MB
Namen der weiteren Mitglieder und ihrer Stellvertretung des Kreiswahlausschusses für die Wahl der Landrätin / des Landrates im Landkreis Nordwestmecklenburg am 25. April 2021
Bekanntmachung Mitglieder des Kreiswahlausschusses
0.13 MB
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Landrätin/ des Landrates im Landkreis Nordwestmecklenburg am 25. April 2021
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
0.86 MB

Wahlvorschläge/ Formulare

Beschreibung Download
Anlage 5 Formblatt 5.1.1 - Wahlvorschlag 52.78 KB
Anlage 5 Formblatt 5.1.2 - Niederschrift 53.01 KB
Anlage 5 Formblatt 5.1.3 Zustimmungserklärung 70.71 KB
Anlage 5 Formblatt 5.2 - Wahlvorschlag Einzelbewerbung 92.40 KB
Anlage 6 - Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern im Herkunftsstaat 46.83 KB

Die Anlagen sind über den Server der Landeswahlleitung auch online ausfüllbar unter  www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare/

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