Öffentlicher Personennahverkehr
Leistungsbeschreibung
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Er dient der allgemein zugänglichen Beförderung von Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linien- und im Bedarfsverkehr. Dies ist dann der Fall, wenn die Mehrzahl der Fahrgäste eine Reiseweite von maximal 50 km hat oder die Gesamtfahrzeit eine Stunde nicht übersteigt.
Der ÖPNV soll eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung in allen Teilen des Landes und damit sowohl in den Städten als auch in den dünnbesiedelten ländlichen Räumen sicherstellen. Er dient damit der Sicherstellung der Mobilität aller Bevölkerungsgruppen. Erforderlich ist eine bedarfsgerechte Anbindung der Wohn- und Arbeitsstätten ebenso wie der öffentlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie der Erholungsgebiete und touristischen Ziele mit Verkehrsmitteln des ÖPNV.
Spezielle Hinweise: Öffentlicher Personennahverkehr ( Nordwestmecklenburg )
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte (Rostock, Schwerin) im jeweils eigenen Wirkungskreis
Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH zuständig. Gegenwärtig wird der SPNV im Landkreis durch nachfolgende Unternehmen erbracht:
- Die Bahn (DB)
- Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG)
Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 ÖPNVG M-V Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV sowie zuständige örtliche Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für die Bestellung gemeinwirtschaftlicher öffentlicher Personenverkehrsdienste. Gleichzeitig ist der Landkreis zu 100 % Gesellschafter der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (NAHBUS). Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mit der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH gemäß Beschluss des Kreistages vom 18.06.2015 einen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2025 zur Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr abgeschlossen.
Der Landkreis als zuständige Behörde hat gemäß Kreistagsbeschluss bereits am 04.07.2014 durch Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Absicht bekannt gemacht, die Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises als Gesamtleistung in einem Linienbündel nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 an das Verkehrsunternehmen als internen Betreiber direkt zu vergeben.
In dem ÖDA werden die näheren Anforderungen an das Verkehrsangebot festgelegt.
Diese ergeben sich im Wesentlichen aus dem am 29.01.2015 durch den Kreistag beschlossenen Regionalen Nahverkehrsplan Westmecklenburg Teil C: Landkreis Nordwestmecklenburg, sowie aus dem Regionalen Teil A.
Mit dem ÖDA vergibt der Landkreis an NAHBUS ein ausschließliches Recht, öffentliche Personenverkehrsdienste nach §§ 42 und 43 PBefG auf dem Gebiet des Landkreises und auf abgehenden Linien in das Umland zu erbringen.
Einzelheiten zu den Fahrplänen, Tarif- und Beförderungsbestimmungen finden Sie auf den Seiten der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH unter www.nahbus.de
Geringfügige Leistungen des straßengebundenen ÖPNV im Landkreis werden durch nachfolgende Unternehmen erbracht:
- Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS)
- Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP)
Veröffentlichung gem. EU-VO 1370/2007
Gemäß Art. 7 Abs. 1 der „Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße“ macht jede zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich.
Die entsprechenden Berichte ab 2016 finden Sie in der folgenden Auflistung.
Berichte Nahverkehr nach EU-Verordnung
Beschreibung | Download | |
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Bericht 2019 | 0.30 MB | |
Bericht 2018 | 0.25 MB | |
Bericht 2017 | 0.31 MB | |
Bericht 2016 | 0.32 MB | |