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Sperrmüll: Abholung anmelden

Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)
  • die Abfallgebühren und den
  • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.

 

 

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