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Allgemeine Informationen

[UPDATE 2.12.2021]

25.11.21 wurde im Landkreis LWL-PCH bei mehreren Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen. Als erste Maßnahme wurde das betroffene Gebiet- Ruhner Berge südlich der Autobahn A24- mit einem Elektrozaun eingezäunt, um so die Ausbreitung durch Wanderbewegungen der Wildschweine zu verhindern. Auch hier wurde eine Sperrzone eingerichtet, die ca. 35 km von der Kreisgrenze zu Nordwestmecklenburg entfernt ist.
Informationen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur ASP-Lage.

Am 2.12.21 meldete das Landwirtschaftsministerium einen weiteren Verdachtsfall von ASP im Landkreis Ludwigslust-Parchim, außerhalb der bisherigen Sperrzone, nahe eines ehemaligen Truppenübungsplatzes bei Redlin nahe der Grenze zum Bundesland Brandenburg.

[UPDATE 16.11.2021]

In einem Schweinemastbestand in Vogelsang, Landkreis Rostock, ist die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen. Das Veterinäramt des Landkreises Rostock hat den Betrieb gesperrt sowie eine Sperrzone im Radius 10 km um den Seuchenausbruchsbestand verfügt. Diese Sperrzone ist ca. 35 km von der Kreisgrenze zu Nordwestmecklenburg entfernt. Für den betroffenen Schweinebestand wurde die Tötung angeordnet, um eine Verschleppung des ASP-Virus in andere Schweinebestände und in den Wildschweinebestand zu verhindern. Wie der Erreger in die Anlage gelangen konnte wird derzeit von Spezialisten vom FLI untersucht.

Das Kreisveterinäramt zu den nun nötigen Schritten: Um einen Eintrag in die Schweinebestände zu vermeiden, haben alle Schweinehalter folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

-       konsequente Hygienemaßnahmen auf dem Hof sind einhalten, wie z.B. Kleidungswechsel, Zugangsbeschränkungen für Personen, Schadnagerbekämpfung, Reinigung und Desinfektion

-       es ist verboten Speise- und Küchenabfälle (inklusive Wurstwaren und Schlachtabfälle) zu verfüttern,

-       Futtermittel und Einstreu sind so zu lagern, dass Wildschweine hierzu keinen Zugang haben. Grünfutter  sollte von Flächen stammen, zu denen Wildschweine keinen Zugang haben,

-       der Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen ist strikt zu unterbinden,

-       alle unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand mit hohem Fieber bzw. erhöhter Sterblichkeit sind durch den Hoftierarzt abklären zu lassen,

-       jeder Schweinehalter muss in der Lage sein, seine Schweine notfalls unverzüglich Aufstallen zu können,

-       Tote Tiere und Tierkörperteile sind über die SecAnim in Malchin (Tel:03994-20960) entsorgen zu lassen.

Jagdausübungsberechtigte haben verendet aufgefundene, kranke und verhaltensauffällige  Wildschweine umgehend zu beproben und virologisch auf ASP untersuchen zu lassen. Alle Jagdausübungsberechtigte sind angehalten, ihre Jagdbezirke regelmäßig zu kontrollieren und dabei gezielt nach Fallwild zu suchen.

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Mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) befindet sich eine gefährliche, anzeigepflichtige Tierseuche weiter auf dem Vormarsch und hat inzwischen auch Deutschland erreicht.

Am 10.09.2020 wurde der Nachweis des ASP-Virus bei einem im Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg) tot aufgefundenen Wildschwein durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Damit hat sich die Entfernung der Fundstelle eines infizierten Wildschweins bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommerns auf etwa 140 Kilometer (Luftlinie) reduziert. Ebenso wird sich die Entfernung von der bisher bestehenden äußeren Begrenzung der Restriktionszonen in Westpolen, nach Einrichtung des gefährdeten Gebietes und der umliegende Pufferzone reduzieren.

Die für den Menschen ungefährliche Viruserkrankung infiziert sowohl Wild- als auch Hausschweine. Die ASP ist von der Klassischen Schweinepest (KSP) nur schwer zu unterscheiden. Symptome sind hohes Fieber, Blutungen in der Haut, den inneren Organen und Lymphknoten sowie Lähmungserscheinungen. Vermehrtes Auftreten von Todesfällen, erfolglose antibiotische Behandlungen, verminderte Wurfgröße, Abmagerung und ggf. auch Verhaltensveränderungen können Hinweise auf ASP oder KSP sein.

Die Übertragung erfolgt sowohl auf direktem Wege von Tier zu Tier, insbesondere über virushaltige Materialien. Einen Impfstoff gibt es noch nicht. Ein Ausbruch der ASP hätte weitreichende Auswirkungen auf den Handel, die Jagd und auf alle Hobbyschweinehalter.

Alle Schweinehalter sind daher aufgefordert die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Ein weiterer wichtiger Baustein in der Seuchenfrüherkennung ist die unverzügliche Meldung und Untersuchung von Fallwild. Sollten Sie als Bürger verendete Wildschweine auffinden dann informieren Sie uns schnellstmöglich.

Hierzu erreichen Sie uns unter den Telefonnummern 03841-3040 3912 oder 3913 und am Wochenende und außerhalb der normalen Geschäftszeiten unter 0385-50000 (Leitstelle Westmecklenburg.)

Weitere Informationen zum Seuchengeschehen und zu Verhaltensregeln finden Sie hier:
Bezug von geförderten Medikamenten zur Varroamilben-Bekämpfung

Auch nichtorganisierte Imker erhalten im Jahre 2017 die Möglichkeit, geförderte Medikamente zur Bekämpfung der Varroamilbe beziehen zu können. Das dazu benötigte Formular steht für den Download zur Verfügung und kann direkt am PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt oder abgespeichert werden.

Ausgefüllte Bestellformulare – nur Originale mit Unterschrift - können über den örtlichen Imkerverein oder direkt an die Geschäftsstelle
des Landesimkerverbandes gesendet werden.

Postadresse:
Landesverband der Imker Mecklenburg - Vorpommern e.V.
Feldstraße 3
17033 Neubrandenburg 

Einsendeschluss ist der 13. April 2017. Später eingehende Anträge können für die Förderung nicht mehr berücksichtigt werden.

(Update 08.01.2024)

In einer Hobbygeflügelhaltung in Warin mit 27 Hühnern und 5 Enten wurde am Samstag der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Innerhalb von nur wenigen Tagen waren 13 Hühner verendet. Daraufhin wurden Proben genommen und zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in
Rostock (LALLF) und an das Nationale Referenzlabor beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eingesandt. Vom FLI wurde das Vorliegen des hochpathogenen Subtyps H5N1 des Aviären Influenzavirus bestätigt. Die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der betroffenen Tiere sowie die ersten Desinfektionsmaßnahmen sind bereits erfolgt.
Die Haltung liegt in unmittelbarer Nähe zu Wariner See, so dass als Infektionsursache der direkte bzw. indirekte Kontakt zu Wildvögeln vermutet wird. In diesem speziellen Fall wurde von der Einrichtung von Sperrzonen abgesehen.
 

(Update 08.01.2024)

Die Überwachungszone um den Geflügelpestausbruch in einem Hausgeflügelbestand in der Gemeinde 23923 Schönberg im Ortsteil Retelsdorf wird mit Wirkung vom 08.01.2024 aufgehoben. 

Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 3 - 2023 zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 6. Dezember 2023, mit der die Überwachungszone sowie die darin geltenden Schutzmaßregeln festgelegt worden waren, wird hiermit widerrufen. 

(Update 07.12.2023)

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg meldet den Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 in einem Ortsteil der Stadt Schönberg im Landkreis. Der Befall von circa 6.700 Tieren in einer Enten- und Gänsehaltung wurde am 6. Dezember amtlich festgestellt. Die Tiere müssen nun getötet werden. 

„Der Ausbruch der Geflügelpest kommt für betroffene Tierhalter einer Katastrophe gleich. Das kann ich aus der Erfahrung als gelernter und gelebter Landwirt beurteilen“, sagt Tino Schomann, Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg zu dem Ausbruch. „Dabei geht es nicht nur um den finanziellen Verlust, sondern auch um die Zeit, Energie und nicht zuletzt die Bindung zu den Tieren, die man in die Aufzucht steckt.“ 

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus ruft zu besonderer Wachsamkeit auf

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus bedauert den neuen Nachweis und schätzt die Gesamtlage wie folgt ein: „Noch ist die Geflügelpest-Lage in Mecklenburg-Vorpommern überschaubar. Bislang liegen in M-V zwei Fälle bei Wildvögeln sowie zwei Fälle bei gehaltenem Geflügel vor. Aber wir alle wissen, dass sich die Situation innerhalb kurzer Zeit zuspitzen kann. Die Saison ist in vollem Gang und ich bitte alle Geflügelhalter, jetzt wieder besonders wachsam zu sein und das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- beziehungsweise Todesfälle bei Geflügel unverzüglich zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf der peinlich genauen Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen liegen.“   

Zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest ist rund um den Bestand eine Schutzzone („Sperrbezirk“) von drei Kilometern und eine Überwachungszone („Beobachtungsgebiet“) von zehn Kilometern eingerichtet.

Innerhalb dieser Zone gelten spezielle Vorschriften, beispielsweise das Betreten der Bestände, die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und die Vermarktung von Produkten. Innerhalb der Schutzzone muss das Geflügel (Ausnahme: Tauben) verpflichtend im Stall gehalten beziehungsweise durch eine Voliere vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. 

Tierhalter von verendetem Geflügel meldete sich sofort beim Veterinäramt

„Der Tierhalter wurde aufmerksam, als am Vortag 40 verendete Gänse in einer Herde aufgefunden wurden, die zuvor keine Krankheitsanzeichen gezeigt hatten. Bei zahlreichen, noch lebenden Tieren wurde eine für Geflügelpest typische Symptomatik mit zentralnervösen Störungen und Durchfall festgestellt“, berichtet Amtstierarzt und Fachdienstleiter Dr. Philipp Aldinger.

Die sofort nach der Meldung des Tierhalters durch das Veterinäramt von den Tieren entnommenen Proben wurden noch am 5. Dezember im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) positiv auf Aviäre Influenza-Viren untersucht. Am Abend bestätigte das Nationale Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis des hochgradig krankmachenden Subtyps H5N1 des Aviären Influenza-Virus in allen Proben.

„Aus den letzten Jahren wissen wir, dass es ganz bestimmte Risikofaktoren für die Geflügelbestände gibt. Hofteiche und Bachläufe, die insbesondere Wildenten und Wildgänse anziehen und damit den direkten Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel ermöglichen, zählen besonders dazu“, erklärt Dr. Aldinger.

Keine Gefahr für den Verbraucher

„Die wichtigste vorbeugende Maßnahme zum Schutz des eigenen Geflügelbestandes ist die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Das Geflügelpest-Virus ist in der Wildvogelpopulation weit verbreitet, es kann quasi überall vorkommen, und das Einschleppungsrisiko darf nicht unterschätzt werden“, so Landrat Schomann.

Bitte halten Sie die Biosicherheitsmaßnahmen ein.

Gleichzeitig möchte der Landrat beruhigen und weist darauf hin, dass die Weihnachtsgans oder -ente ohne Bedenken gegessen werden kann und sich in diesem Zusammenhang keine Gefahr für die Verbraucherinnen und den Verbraucher ergibt.

Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901).

In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

(Update 23.1.2023)

Am 21.11.2023 wurde in einer Putenhaltung mit ca. 25.000 Mastputen in der Gemeinde Lewitzrand im Landkreis Ludwigslust-Parchim der Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 amtlich festgestellt.

Durch das dortige Veterinäramt wurde eine Schutzzone und eine Überwachungszone um den Ausbruchsbestand festgelegt.

„Noch sind wir als Landkreis nicht unmittelbar betroffen. Aus den Erfahrungen der Vorjahre muss mit dem Einsetzen der nassen und kälteren Witterung sowie dem Zusammenziehen der Wildvögel zusätzlich mit einer Intensivierung des Infektionsgeschehens gerechnet werden. Die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist daher nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um die Gefahr einer Einschleppung des Geflügelpestvirus so weit wie möglich zu reduzieren.“, so Landrat Tino Schomann.

Ab Anfang November haben die Geflügelpestnachweise wieder stark zugenommen. So wurde die Geflügelpest bei ca. 20 verendeten Wildvögeln in Mecklenburg-Vorpommern (Rügen), Schleswig-Holstein und Niedersachsen nachgewiesen. Darüber hinaus gab es Geflügelpestausbrüche in drei Tierhaltungen.

„Aus den letzten Jahren wissen wir, dass es ganz bestimmte Risikofaktoren für die Hobbygeflügelbestände gibt. Hofteiche und Bachläufe, die insbesondere Wildenten und Wildgänse anziehen und somit den direkten Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel ermöglichen, zählen besonders dazu.“, so Amtstierarzt und Fachdienstleiter des Veterinäramtes des Landkreises Nordwestmecklenburg Dr. Aldinger.

Wenn auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Hofteich, unmittelbarer Zugang zu einem Gewässer, Wildvogeleinflug) keine sichere Barriere zwischen Wildvögeln, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, und dem Hausgeflügelbestand herzustellen ist, sind die Tiere aufzustallen oder in einer Wildvogel-sicheren Voliere zu halten.

Die folgenden, allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen gelten zudem für alle Geflügelhaltungen im Landkreis:

  • Tierhalter haben sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwäne und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.
  • Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben.
  • Hofteiche sind sicher auszuzäunen.
  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
  • Plötzliche erhöhte Tierverluste sind tierärztlich abklären zu lassen.

Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Veterinäramtes zur Verfügung und sind unter der Nummer 03841- 3040 3901 erreichbar.

In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

(Update 2.6.2023)
Auf einer kleinen Insel im Viereggenhofer Teich (Naturschutzgebiet „Teichgebiet Wismar-Kluß“) wurden in der vergangenen Woche mehrere tote Möwen gemeldet. Insgesamt wurden ca. 50 verendete Lachmöwen und einzelne Silbermöwen eingesammelt und im Landeslabor LALLF in Rostock und im nationalen Referenzlabor Insel Riems (FLI) auf Geflügelpest untersucht.
Das Untersuchungsergebnis liegt nun vor und bei den toten Tieren wurde der hochpathogene Subtyp H5N1 des aviären Influenzavirus nachgewiesen.
Auf Grund des Zustandes der Möwen wird geschlussfolgert, dass die Tiere schon vor ca. 2-3 Wochen verendet sind. Viele Tiere waren zudem bereits von anderen aasfressenden Vögeln angefressen worden, wodurch die Fortführung der Infektionsketten und damit Weiterverbreitung des Geflügelpest-Virus begünstigt wurde. 

In der aktuellen Risikobewertung des FLI heißt es dazu:
Die genetischen Analysen des zirkulierenden Virusstamms des Subtyps H5N1 belegen, dass das Virus in Europa 2022 ganzjährig in einheimischen Wildvögeln persistierte. Die Zahl der Ausbrüche beim Geflügel ist in der EU zwischen Dezember 2022 und April 2023 gegenüber dem Höchststand im November 2022 mittlerweile stark zurückgegangen. Bei den Wildvögeln ist eine Verschiebung der betroffenen Vogelarten auf Möwenvögel zu beobachten. Besonders betroffen ist derzeit die Lachmöwe, die mit der jahreszeitlich bedingten steigenden Brutpopulationsdichte zu Tausenden in ganz Europa in ihren Brutkolonien verenden.

Tierhalter sind weiter zur Vorsicht und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen.

 

(Update 24.4.2023)
Bei weiteren drei Wildvögeln wurde im April der hochpathogene Subtyp H5N1 des Aviären Influenzavirus nachgewiesen. Dabei handelt es sich um eine Weißwangengans von der Insel Langenwerder und zwei Lachmöwen, die in der Hansestadt Wismar tot aufgefunden wurden. Seit November 2022 wurde somit bei fünf Wildvögeln die Geflügelpest nachgewiesen. Hinzu kamen elf Feststellungen in Hobbygeflügelhaltungen.
Es ist davon auszugehen, dass dieser Subtyp der Geflügelpest auch über den Sommer nie ganz aus unserer Wildvogelpopulation verschwinden wird.
Geflügelhalter müssen ihre Tiere weiterhin schützen und sich an die Biosicherheitsmaßnahmen halten. Den direkten Kontakt der eigenen Geflügelhaltung zu Wildvögeln, insbesondere zu Wildenten und Wildgänsen, gilt es zu verhindern.

 

 

(Update 19.1.2023)
Bei einem toten Höckerschwan, der in der letzten Woche an der Ellerbäk bei Gadebusch aufgefunden worden war, meldete das Landeslabor nun einen H5N1-Befund der eingesandten Probe.
Eine weitere Allgemeinverfügung wurde aufgrund dieses Fundes nicht erlassen.
Es gelten weiter im ganzen Kreisgebiet die Biosicherheitsmaßnahmen aus Allgemeinverfügung Nr. 3 – 2022.

 

(Update 19.1.2023)
In den vergangenen 30 Tagen wurden in dem noch bestehenden Bebachtungsgebiet um die Gemeinde Wedendorfersee/ Ortsteil Kirch Grambow keine weitereren Fälle der Geflügelpest beim Hausgeflügel festgestellt.
Nach der Aufhebung der Schutzzone durch Allgemeinverfügung Nr. 1 – 2023 wurde nun auch das Beobachtungsgebiet per Allgemeinverfügung Nr. 2 - 2023 mit Wirkung zum 20.1.2023 aufgehoben.

Es gelten weiter im ganzen Kreisgebiet die Biosicherheitsmaßnahmen aus Allgemeinverfügung Nr. 3 – 2022 

(Update 10.1.2023)
In den vergangenen drei Wochen wurde in beiden Zonen um die Gemeinde Wedendorfersee/ Ortsteil Kirch Grambow kein weiterer Fall der Geflügelpest beim Hausgeflügel festgestellt. Daher hebt der Landkreis Nordwestmecklenburg zunächst die Schutzzone mit Wirkung vom 11.01.2023 auf.

Die entsprechende Allgemeinverfügung Nr. 1 – 2023 zur Bekämpfung der Geflügelpest und Aufhebung der Schutzzone wurde am 10.01.2023 auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.nordwestmecklenburg.de/de/oeffentliche_bekanntmachungen.html 
veröffentlicht.

Damit wird auch die generelle Stallpflicht für das Geflügel in der Schutzzone aufgehoben.
Die bisher in der Schutzzone gelegenen Orte gehen in die noch mindestens bis zum 19.01.2023 bestehende Überwachungszone über. Dementsprechend haben die Geflügelhalter die Schutzmaßregeln für die Überwachungszone bis zu deren Aufhebung zu beachten.
Da von einer Anwesenheit des Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 in der Wildvogelpopulation auszugehen ist, kann jedoch noch keine allgemeine Entwarnung gegeben werden.
Das Verhindern jeglichen Kontaktes zwischen Wildvögeln, insbesondere Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, und dem Hausgeflügel ist weiterhin von entscheidender Bedeutung.

 

(Update 21.12.2022)
In einer privaten Geflügelhaltung in der Gemeinde Wedendorfersee OT Kirch Grambow mit 60 Hühnern, 32 Enten und 6 Gänsen wurde am Dienstag, 20.12.2022 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Daraufhin wurde die Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 5-2022 erlassen.
Diese legt eine Schutzzone (Sperrbezirk) von 3km und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) von 10 km festlegen.

Hier gelten spezielle Vorschriften, was das Betreten der Bestände, deren Aufstallung und die Vermarktung von Produkten betreffen.
Darüber hinaus gilt in der Schutzzone generell die Stallpflicht (außer für Tauben) bzw. ist nur die Haltung in Wildvogel sicheren Volieren möglich. Die Aufstallung wird mindestens 21 Tage andauern.

 

(Update 5.12.2022)
Seit Erlass der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 3-2022 am 28.11.20222 kam es zu weiteren Ausbrüchen in Geflügelhaltungen im Landkreis.  Betroffen sind nach Hobbyhaltungen in den Gemeinden Klütz und Lützow nun auch Haltungen in der Stadt Grevesmühlen, in Zurow, Carlow und Veelböken

In diesen Tierhaltungen waren insgesamt 780 Tiere betroffen, ein Teil davon war bereits erkrankt und auch verendet. Der Großteil- ca. 750 Tiere- wurde durch das Veterinäramt tierschutzgerecht getötet und entsorgt, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern und auch um die erkrankten Tiere von ihrem Leid zu erlösen. Das Virus H5N1 verursacht schwerste Allgemeinstörungen, befällt das zentrale Nervensystem und führt unter anderem zu hohem Fieber bei den Tieren. Zudem breitet sich das Virus rasend schnell in Beständen aus.

Tauben wurden von der Tötung ausgenommen, da sie bei der Geflügelpest eine geringe epidemiologische Bedeutung spielen und nicht aktiv erkranken bzw. Virus übertragen können.

(Update 2.12.2022)
Mit der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 4-2022 vom 2.12.2022 wird die Überwachsungszone Stockelsdorf (Landkreis Ostholstein) aus der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 2-2022 aufgehoben.
Die kreisweiten Maßnahmen aus der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 3-2022 bleiben bestehen.

(Update 28.11.2022)
Im Nachgang der Rassegeflügelausstellung Demmin am 19. und 20.11. sind landesweit Haltungen von H5N1-Befunden betroffen.
Auch das Kreisveterinäramt Nordwestmecklenburg hat über das Wochenende intensiv gearbeitet, Kontakt zu in Frage kommenden Haltern aufgenommen, Beprobungen durchgeführt und betroffene Bestände geräumt.
Für alle Halter, die an der Ausstellung in Demmin teilgenommen haben, gilt eine Bestandssperre und eine Meldepflicht für verendete oder erkrankte Tiere.

Bedauerlicherweise sollte am Wochenende auch die  „25. Kreihnsdörper“ Rassegeflügelausstellung“ in Grevesmühlen stattfinden. Unter den Ausstellern waren auch solche, die an der Geflügelausstellung in Demmin in der Vorwoche teilgenommen hatten.
Die Ausstellung wurde kurzfristig abgesagt und der Publikumsverkehr dort unterbunden.
19 Taubenzüchter konnten ihre Tiere unter amtlicher Kontrolle wieder mitnehmen. Für diese Bestände gilt zunächst eine amtliche Sperre, das heißt, es dürfen weder Tiere aus den Beständen noch in die Bestände verbracht werden.

Weitere Tiere wurden direkt vor Ort beprobt. Nachdem die Befunde H5N1 positiv waren, mussten 92 Hühner und Enten von 14 Tierhaltern direkt vor Ort getötet werden, um eine Weiterverbreitung der Tierseuche in weitere Bestände zu unterbinden

H5N1 in bislang 3 Beständen

Im Rahmen der Beprobungen konnte bislang in drei Hobbyhaltungen der H5N1-Virus nachgewiesen werden.
In diesen Haltungen wurden noch am Sonntag insgesamt über 200 Tiere getötet, einige weitere waren bereits selbst verendet. Betroffen sind vor allem Hühner, Enten und Gänse.

In Reaktion auf das Ausbruchsgeschehen hat das Kreisveterinäramt die  Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 3 Tierseuchenbe-2022 vom 28.11.2022 erlassen, die für den gesamten Landkreis gilt und alle Geflügelhalter, unabhängig von der Größe ihres Bestandes.

(Update 23.11.2022)
Nachdem Mitte November eine verendete Wildente nahe Timmendorf Strand im nördlichen Teil der Insel Poel gefunden worden war, liegt nun der Befund vor. Das Tier war mit dem landläufig als Geflügelpest bezeichneten für  Vögel extrem tödlichen Virus H5N1 infiziert. Eine Sperr- oder Beobachtungszone wurde in dem aktuellen Fall nicht eingerichtet,

(Update 2.11.2022)
Mit der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 2-2022 vom 2.11.2022 wurde nach einem positiven Geflügelpest.-Befund in Stockelsdorf im Landkreis Ostholstein jener Teil der Überwachungszone definiert,  der sich nach Nordwestmecklenburg erstreckt. Dazu zählt der Ortsteil Herrnburg der Gemeinde Lüdersdorf.

(Update 6.05.2022)
Mit der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 1-2022 vom 3.05.2022 wurden die noch zusätzlich angeordneten Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest aufgehoben.

Seit Anfang November kam es zu mehreren Nachweisen der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 im Landkreis, betroffen waren 3 Hobbygeflügelhaltungen und 10 Wildvögel.

Der letzte Nachweis stammt vom 23.04.2022 bei 3 tot aufgefundene Silbermöwen im Bereich der Hansestadt Wismar.

„Trotz eines deutlichen Rückgangs von Fällen rechnen wir damit, dass das Virus in der Wildvogelpopulation auf niedrigem Niveau zirkuliert und nicht vollständig verschwunden ist. Der direkte Kontakt von Wildvögeln- insbesondere Wildenten, Wildgänse und Möwen- zum eigenen Geflügel sollte auch über den Sommer hinaus unbedingt vermieden werden“.,  so Landrat Tino Schomann.

Weiterhin gelten die allgemeinen Biosicherheitsvorschriften gemäß § 3- 6 der Geflügelpestverordnung:

Insbesondere ist sicherzustellen, dass

-       die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,

-       die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden,

-       Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt und

-       Erhöhte Tierverluste tierärztlich abgeklärt werden.

Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901).
In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

Die vollständige Risikoeinschätzung und weitere Informationen zum Seuchengeschehen finden Sie hier:

Bekanntmachungen Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

Datum Vorschaubild Titel Dateigröße
01.07.2024
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 2 - 2024 zur Genehmigung von freiwilligen Schutzimpfungen von Tieren gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3
0.36 MB
30.01.2024
2. Änderung Dienst niedergelassener Tierärzte 02.02.2024 - 29.02.2024
2. Änderung Dienst niedergelassener Tierärzte 02.02.2024 - 29.02.2024
0.20 MB
23.01.2024
Änderung Dienst niedergelassener Tierärzte 02.02.2024 - 29.02.2024
0.20 MB
11.01.2024
Änderung Dienst niedergelassener Tierärzte vom 19.01.2024 bis 29.09.2024
0.21 MB
08.01.2024
Aufhebung der Überwachungszone
0.34 MB

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